05.03.2012 · Fachbeitrag aus WVM · Personalmanagement
Werden Sie vom Gericht dazu verdonnert, einem Mitarbeiter nachträglich Gehalt auszuzahlen, müssen Sie dem Mitarbeiter nicht auch noch einen Steuernachteil ausgleichen. Das hat das LAG Rheinland-Pfalz klargestellt.
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05.03.2012 · Fachbeitrag aus WVM · Personalmanagement
Die Formulierung im Arbeitszeugnis, man habe einen Beschäftigten „als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“, bringt nicht verschlüsselt gerade das Gegenteil zum Ausdruck, nämlich das Desinteresse und die fehlende Motivation des Mitarbeiters. Mit dieser Aussage hat das BAG einen Zeugnisstreit zugunsten des Arbeitgebers entschieden (BAG, Urteil vom 15.11.2011, Az. 9 AZR 386/10; Abruf-Nr. 120211 ).
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05.03.2012 · Fachbeitrag aus WVM · Personalmanagement
Ein vertraglicher Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt, der alle zukünftigen Leistungen unabhängig von ihrer Art und ihrem Entstehungsgrund erfasst, benachteiligt den Mitarbeiter unangemessen und ist deshalb unwirksam. Das lehrt ein Urteil des BAG.
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05.03.2012 · Fachbeitrag aus WVM · Kundeninformation
Sind in der Lohnsteuerbescheinigung für 2012 auch Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern auszuweisen, soweit diese für Kurzarbeitergeld gezahlt wurden? Das BMF hat diese Frage nun beantwortet.
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05.03.2012 · Fachbeitrag aus WVM · Lohnsteuer
Das BMF hat in einer tabellarischen Übersicht die wichtigsten ab 1. Januar 2012 geltenden Zahlen zur Lohnsteuer zusammengestellt.
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05.03.2012 ·
Musterverträge und -schreiben aus WVM · Unternehmensführung · Personalmanagement
Krankheit, Kur, Schwangerschaft, Elternzeit eines Mitarbeiters oder erhöhter Arbeitsanfall - das sind die Anlässe, die die (befristete) Einstellung einer Aushilfskraft erfordern. Nachfolgend finden Sie einen Formulierungsvorschlag für einen Arbeitsvertrag samt Erläuterungen.
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01.03.2012 · Fachbeitrag aus WVM · Kfz-Kosten
Das Fahrtenbuch kommt immer dann ins Spiel, wenn ein Makler einen Pkw aus seinem Betriebsvermögen nutzt und die Anwendung der Ein-Prozent-Regelung vermeiden will oder wenn er ein privates Fahrzeug betrieblich einsetzt und sich den Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug sichern will. Da mithilfe des Fahrtenbuchs erhebliche Steuervorteile erzielt werden können, neigen Finanzämter zu intensiven Prüfungen. Darauf sollte Ihr Fahrtenbuch vorbereitet sein.
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