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09.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Unternehmensführung · Steuern und Abgaben

Stundenliste für drei Monate

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat 2004 entschieden: Vermittler müssen Rückstellungen für die Betreuung abgeschlossener Lebensversicherungen bilden, wenn der Versicherer die Betreuung nicht vergütet (Urteil vom 28.7.2004, Az: XI R 63/03). Inwieweit für Sie eine wirtschaftliche Belastung entsteht, ist einzelfallbezogen zu überprüfen. Dafür besteht eine Verpflichtung zur Glaubhaftmachung. Die Glaubhaftmachung können Sie in jeder Form durchführen, soweit die Zeit-Aufzeichnungen für einen fremden Dritten schnell und eindeutig nachvollziehbar sind und der Tatsächlichkeit entsprechen. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten ihre Tätigkeiten während der Arbeitszeit aufzeichnen. Fertigen Sie dafür eine "Stundenliste" an. Dafür liefern wir Ihnen ein Muster.