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30.07.2013 · Musterverträge und -schreiben · Unternehmensführung · Kundenkontakte

Einwilligungserklärung für Verbraucher in die Telefon-, E-Mail- und Fax-Werbung

Werbemaßnahmen sind unzulässig, wenn sie einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigen. Wann eine Ihrer Werbemaßnahmen eine unzumutbare Belästigung darstellt, hängt von der Art der werblichen Aktivität ab. Nachfolgend finden Sie eine Einwilligungserklärung für Verbraucher in die Telefon-, E-Mail und Fax-Werbung.