Seit dem 01.11.2024 ist die Blankoverordnung Teil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gilt bislang für bestimmte Schultererkrankungen.
Bei der Blankoverordnung legt der Physiotherapeut Heilmittel, Frequenz und Zahl der Behandlungseinheiten selbst fest. Damit trägt die Praxis die wirtschaftliche Verantwortung für die Behandlungsmenge.
Ein Ampelsystem steuert die Mengen. Im roten Bereich gelten Abschläge von 9 Prozent auf die vereinbarten Preise.
Eine Blankoverordnung gilt 16 Wochen ab Ausstellungsdatum. Vor der ersten Behandlung ist eine physiotherapeutische Diagnostik Pflicht.
Auch die Bundesbeihilfe erstattet Blankoverordnungen. Die Bundesländer setzen die Regelung unterschiedlich um.
Mehr Verantwortung, mehr Verwaltungsaufwand: Bei der Blankoverordnung legt die Physiotherapiepraxis Heilmittel, Frequenz und Zahl der Behandlungseinheiten selbst fest.
Was ist eine Blankoverordnung in der Physiotherapie?
Eine Blankoverordnung ist eine ärztliche Heilmittelverordnung ohne Angaben zu Heilmittel, Frequenz und Zahl der Behandlungseinheiten. Diese Angaben legt der Physiotherapeut eigenständig anhand seiner Therapieplanung fest. Seit dem 01.11.2024 ist die Blankoverordnung eine Form der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Für die Blankoverordnung gibt es kein eigenes Formular. Der Arzt verordnet auf dem bekannten Muster 13 und trägt im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges" den Text „Blankoverordnung" ein. Die Felder für Behandlungseinheiten und Frequenz bleiben leer.
Eine Blankoverordnung annehmen darf jede Physiotherapiepraxis mit Kassenzulassung nach § 124 Abs. 1 SGB V. Auch bei der Blankoverordnung gilt die Prüfpflicht auf Vollständigkeit und Plausibilität nach der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL). Besonderheiten zu Zeitpunkt und Form von Korrekturen regelt eine eigene Vertragsanlage, alles Weitere die Anlagen 3a und 3b zum Vertrag nach § 125 SGB V.
Welche Leistungen sind bei der Blankoverordnung zusätzlich abrechenbar?
Bei der Blankoverordnung rechnet die Physiotherapiepraxis drei zusätzliche Positionen ab:
die versorgungsbezogene Pauschale je Verordnung als Ausgleich für mehr Verantwortung und Verwaltungsaufwand,
die physiotherapeutische Diagnostik vor der ersten Behandlung,
die Bedarfsdiagnostik als Zwischen- oder Abschlussdiagnostik während der laufenden Behandlungsserie.
Physiotherapeutische Diagnostik und Bedarfsdiagnostik erbringt bei der Blankoverordnung ausschließlich ein Physiotherapeut, und zwar außerhalb der Therapiezeit. Alle übrigen Heilmittel einer Blankoverordnung vergüten die Krankenkassen wie bei der konventionellen Verordnung. Die Abrechnungspositionsnummern weichen jedoch ab: Krankengymnastik (KG) läuft etwa unter 20536 statt 20501.
Für eine korrekte Abrechnung der Blankoverordnung entscheiden die Vertragsdetails. Wann die Bedarfsdiagnostik frühestens zulässig ist, welche Mindestinhalte ein angeforderter Therapiebericht zwingend enthält und welches Formular der Patient bei der Wiederaufnahme quittiert, regelt der Vertrag genau. Auch den Einzug der gesamten Zuzahlung bei der ersten Behandlung erlaubt er nur unter einer Voraussetzung, die bei der konventionellen Verordnung nicht gilt.
Welche Diagnosen gelten für die Blankoverordnung in der Physiotherapie?
In der GKV gilt die Blankoverordnung bislang nur für bestimmte Schultererkrankungen. Die zulässigen Diagnosen listet eine Anlage zum Vertrag nach § 125a SGB V. Bei diesen Diagnosen stellen Ärzte in der Regel eine Blankoverordnung aus, eine konventionelle Verordnung nur bei wichtigen medizinischen Gegengründen.
Schultererkrankungen gehören in der Heilmittel-Richtlinie zur Diagnosegruppe EX. Für die Blankoverordnung kommen alle dort gelisteten Heilmittel infrage, mit zwei Einschränkungen. Die standardisierte Heilmittelkombination D1 ist ausgeschlossen. Die klassische Massagetherapie (KMT) ist auf 12 Einheiten je Verordnungsfall begrenzt.
Besondere Therapieformen (Zertifikatspositionen) setzen auch bei der Blankoverordnung die Abgabeberechtigung des behandelnden Physiotherapeuten voraus.
Ob die GKV die Blankoverordnung auf weitere Diagnosen ausdehnt, ist offen. Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der VDB-Physiotherapieverband und der Verband für Physiotherapie (VPT) lassen die Blankoverordnung dazu mit den Hochschulen Bochum und Trier wissenschaftlich evaluieren. Die Ergebnisse sollen in den gesetzlich vorgeschriebenen Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und in weitere Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband einfließen.
Wie ist die Blankoverordnung in der Beihilfe geregelt?
Die Bundesbeihilfe erstattet Blankoverordnungen seit dem 01.11.2024 für alle Diagnosen, die eine physiotherapeutische Behandlung indizieren. Darüber hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Physiotherapieverbände informiert. Die Regelung gilt nach vorläufiger Rechtslage und kann sich mit der nächsten Überarbeitung der Bundesbeihilfeverordnung ändern.
Erstattungsfähig sind in der Bundesbeihilfe auch physiotherapeutische Diagnostik, Bedarfsdiagnostik und versorgungsbezogene Pauschale. Auf der Verordnung vermerkt der Arzt neben den Stammdaten nur die Diagnose. Der Hinweis „Blankoverordnung" ist für die Erstattung nicht nötig.
Die Bundesländer übernehmen die Beihilferegelung des Bundes zur Blankoverordnung uneinheitlich. Einige Länder übernehmen sie vollständig, andere nur für die GKV-Diagnosen nach § 125a SGB V, wieder andere vorerst gar nicht.
Wie viele Behandlungen umfasst eine Blankoverordnung?
Eine Blankoverordnung schreibt keine feste Zahl an Behandlungen vor. Wie viele Einheiten nötig sind, entscheidet der Physiotherapeut anhand von Befund und Therapieziel. Damit trägt die Physiotherapiepraxis die wirtschaftliche Verantwortung für die Zahl der durchgeführten Behandlungseinheiten.
Wie funktioniert das Ampelsystem bei der Blankoverordnung?
Das Ampelsystem begrenzt die Behandlungsmenge bei der Blankoverordnung über Vergütungsabschläge. Der Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Physiotherapieverbände beauftragt, unverhältnismäßige Mengenausweitungen zu vermeiden. Die Vertragspartner haben sich dafür auf eine zweifarbige Ampel mit zwei Mengengerüsten geeinigt, gestaffelt nach dem Schweregrad der Schultererkrankung.
Im grünen Bereich erhält die Praxis die volle Vergütung für die Blankoverordnung. Im roten Bereich gelten Abschläge von 9 Prozent auf die vertraglich vereinbarten Preise. Maßgeblich ist die Zahl der Behandlungseinheiten, nicht der Preis des eingesetzten Heilmittels.
Vom Ampelsystem ausgenommen sind Diagnosen des besonderen Verordnungsbedarfs sowie langfristig genehmigte Diagnosen. Für diese Diagnosen gelten bei der Blankoverordnung weder Ampel noch Mengenbegrenzung.
Wie lange ist eine Blankoverordnung gültig?
Eine Blankoverordnung ist immer 16 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Unterbrechungen wegen Krankheit oder Urlaub sind auch über 14 Kalendertage hinaus möglich und bedürfen keiner Begründung. Maßgeblich bleibt allein der 16-Wochen-Zeitraum, nicht die Frist von drei bzw. sechs Monaten nach Behandlungsbeginn wie bei der konventionellen Verordnung.
Erreicht der Patient das Therapieziel vor Ablauf der 16 Wochen, hat die Physiotherapiepraxis zwei Optionen. Sie beendet die Therapie und rechnet die Blankoverordnung ab, oder sie behält die Verordnung bis zum Ende der Gültigkeit.
Kehren die Beschwerden innerhalb der 16 Wochen zurück, setzt die Praxis die Behandlung ohne neue Verordnung fort. Das gilt auch für eine bereits abgerechnete Blankoverordnung.
Wann muss die Behandlung bei einer Blankoverordnung beginnen?
Die Behandlung aus einer Blankoverordnung beginnt innerhalb von 28 Kalendertagen. Stellt der Arzt einen dringlichen Behandlungsbedarf fest, verkürzt sich die Frist auf 14 Kalendertage, wie bei der konventionellen Verordnung.