01.08.2006 · Fachbeitrag aus Versicherung und Recht kompakt · Haftpflichtversicherung
Es geht in beiden Fällen um das Verständnis der sog. kleinen
Benzinklausel
. Dabei handelt es sich um einen
Ausschluss
in der PHV, der üblicherweise wie folgt lautet: „Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.“
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