28.10.2015 · Fachbeitrag aus Gestaltende Steuerberatung · Personengesellschaften
Ist ein Steuerpflichtiger an einer Publikums-KG (GmbH & Co. KG) beteiligt, werden ihm während der Zeit der Beteiligung häufig erhebliche Verluste zugewiesen, die er mit seinen übrigen positiven Einkünften verrechnen kann. Doch der BFH hat sich jüngst als „Spielverderber“ präsentiert. Scheidet der Kommanditist aus der KG aus, ist § 15a EStG anzuwenden und damit ein entstandenes negatives Kapitalkonto zu versteuern. Der BFH hat darüber hinaus ausdrücklich klargestellt, dass es für ...
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