02.11.2015 · Nachricht aus Einspruch aktuell · Einkünftequalifikation
Eine Heileurythmistin ist gewerbesteuerpflichtig. Die Ausbildung eines Heileurythmisten ist in Breite und Tiefe der Ausbildung eines Physiotherapeuten nicht vergleichbar. Sie hat einen künstlerischen und geistigen Schwerpunkt, während der Schwerpunkt bei der Physiotherapeuten-Ausbildung eindeutig auf der Vermittlung von medizinischem Wissen über die Körperfunktionen und ihre Störungen liegt (FG Niedersachsen 28.4.15, 13 K 50/14; Rev. BFH VIII R 26/15, Einspruchsmuster ).
> lesen