23.10.2015 · Fachbeitrag aus Löhne und Gehälter professionell · Erfindervergütung
Eine Erfindervergütung, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, ist als nachträglicher Arbeitslohn steuerbar, wenn sie aus dem Arbeitsverhältnis heraus entstanden ist und durch das Arbeitsverhältnis veranlasst war. Nicht entscheidungserheblich ist, ob es sich um eine Zufallserfindung handelt und welche Schritte der Erfinder bis zur Verwertungsreife beigetragen hat. Das hat das FG München klargestellt.
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