17.09.2015 · Fachbeitrag aus Praxis Steuerstrafrecht · Erbschaftsteuer
Wie andere Steuerarten können Erbschaft- und Schenkungsteuern Gegenstand einer Steuerhinterziehung sein. Dabei weist die Erbschaft- und Schenkungsteuer Besonderheiten auf, weil sie nicht regelmäßig anfällt und es starke Unterschiede gibt zwischen der Verjährung der Steuer als solcher und der der Steuerstraftat. Hinzu kommt, dass bei der Berücksichtigung von Vorerwerben Veränderungen im Familienstand massive Konsequenzen haben.
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