01.07.2006 · Fachbeitrag aus Familienrecht kompakt · Steuerrecht
Werden Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, haften sie für die Steuerschulden dem Finanzamt gegenüber gesamtschuldnerisch (zu den Einzelheiten Kracht FK 06, 108). Der folgende Beitrag erläutert den sog. eheinternen Ausgleich, der vielfach zu Auseinandersetzungen führt. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass im Zeitpunkt der Trennung häufig die steuerliche Veranlagung aus dem Vorjahr noch nicht abgeschlossen ist oder für das Jahr der Trennung selbst noch die gemeinsame ...
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