10.07.2015 · Fachbeitrag aus Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht · § 5 EStG
Wird gegen einen Unternehmer ein Klageverfahren geführt und ist am Bilanzstichtag aufgrund eines von fachkundiger Seite erstellten Gutachtens unwahrscheinlich, dass er verliert, so ist der Steuerpflichtige nicht verpflichtet, eine Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit zu bilden. Dies hat der BFH aktuell entschieden.
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