01.07.2015 · Fachbeitrag aus Gestaltende Steuerberatung · Lohnsteuer
Bereits im Jahr 2013 hatte das BMF erfreulicherweise eingelenkt und die „arbeitnehmerfreundliche“ Rechtsprechung des BFH zur Bewertung von Sachbezügen gemäß § 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG akzeptiert (vgl. GStB 13, 282 ff.). Nun zieht die Finanzverwaltung auch die Konsequenzen aus der jüngsten BFH-Rechtsprechung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen und stellt u.a. klar, wie in derartigen Fällen der Zinsvorteil zu ermitteln ist (BMF 19.5.15, IV C 5 - S 2334/07/0009, ...
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