01.04.2015 · Nachricht aus Verkehrsrecht aktuell · Unfallschadensregulierung
Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat – jedenfalls für den Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf – den Frauenhofer-Marktpreisspiegel als vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur Ermittlung der „Normaltarife“ für die Anmietung eines Unfallersatzfahrzeuges bei der Schadensberechnung erklärt. Eine Schadensschätzung aufgrund des Frauenhofer-Marktpreisspiegels sei sowohl einer Schätzung nach der „Schwacke-Liste“ als auch einer Schätzung anhand eines ...
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