· Fachbeitrag · Medizinwissen
Was tun bei MRSA-infizierten Patienten?
von Dr. med. Marianne Schoppmeyer, Ärztin und Medizinjournalistin, Nordhorn
| MRSA (Methicillin-resistente Staphylococcus aureus) spielen mittlerweile nicht mehr nur in Krankenhäusern eine Rolle, sondern auch in Arztpraxen. Patienten sind häufig verunsichert und haben einen großen Wissensbedarf, wenn es um Krankenhauskeime und daraus entstehende Infektionsgefahren geht. Im Krankenhaus sind umfangreiche Hygienemaßnahmen in Bezug auf MRSA und andere multiresistente Keime erforderlich. In der Arztpraxis hingegen reicht in der Regel eine konsequente Standardhygiene aus. |
Was sind MRSA?
MRSA gehören zu den Staphylokokken. Diese Bakterien kommen bei fast 50 Prozent der Menschen auf der Haut oder Schleimhaut vor. In der Regel verursachen Staphylokokken keine Krankheitssymptome. Bei Menschen mit einem geschwächten Immunsystem können sie jedoch zu einer Lungenentzündung, zu Furunkeln, Follikulitits oder Sepsis führen. Treten solche Infektionen auf, werden Antibiotika verordnet. Bei MRSA handelt es sich jedoch um Staphylokokken-Stämme, die gegen viele Antibiotika resistent, das heißt unempfindlich, geworden sind.
MRSA sind in der Regel nicht aggressiver oder infektiöser als nicht-resistente Staphylokokken, allerdings gibt es nur noch wenige, teure und nebenwirkungsreichere Antibiotika, mit denen MRSA-Infektionen behandelt werden können. MRSA gehören zu den sogenannten multiresistenten Keimen, denn sie sind nicht nur gegen Methicillin resistent, sondern auch gegenüber fast allen anderen verfügbaren Antibiotika. In deutschen Krankenhäusern treten im Jahr etwa 132.000 Infektionen mit MRSA auf, die Zahl der Todesfälle aufgrund nosokomialer Infektionen mit MRSA liegt bei 7.500 bis 15.000.
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Übertragung von MRSA
MRSA werden über direkten Hautkontakt verbreitet. Im medizinischen Bereich geschieht dies vor allem über die Hände von Patienten und Personal. Meist verschwindet MRSA jedoch von der Haut, ohne dass es zu einer Infektion kommt. Die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung steigt beim häufigen und intensiven Kontakt mit Personen, die MRSA-Träger sind. Für gesunde Kontaktpersonen ist das Risiko einer Infektion insgesamt jedoch sehr gering. Daher sind im häuslichen Bereich auch keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen, außer einer sorgfältigen persönlichen Hygiene notwendig. Bei folgenden Patienten müssen Sie am ehesten damit rechnen, dass sie MRSA-Träger sind.
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Beachten Sie | Nur etwa ein Prozent aller Personen sind mit MRSA besiedelt. Daher ist zum Beispiel ein generelles Screening auf MRSA wenig sinnvoll.
MRSA in der Klinik
Im Krankenhaus kann sich MRSA viel leichter verbreiten als im ambulanten Bereich. Hier befinden sich viele, häufig schwerkranke Patienten auf engem Raum zusammen. Viele von ihnen erhalten Antibiotika, was dem MRSA einen Selektionsvorteil gegenüber anderen Bakterien verschafft, sodass er sich leichter ausbreiten kann. Vor allem bei Patienten mit geschwächtem Immunsystem (zum Beispiel nach einer Operation, bei schweren Grunderkrankungen oder offenen Wunden) können dann MRSA-Infektionen auftreten.
Daher werden in vielen Krankenhäusern Patienten mit Risikofaktoren (siehe oben) untersucht, ob sie MRSA-Träger sind. Wenn MRSA nachgewiesen wird, werden im Krankenhaus zusätzliche Hygienemaßnahmen ergriffen. MRSA-Träger werden in der Klinik isoliert, Besucher müssen Mundschutz und Schutzkleidung tragen, um eine weitere Verbreitung des Erregers zu verhindern.
Therapie von MRSA-Trägern
Wird ein Patient mit MRSA aus dem Krankenhaus entlassen, ist sein Infektionsstatus meist im Entlassungsbrief vermerkt. Eine begonnene Therapie zur MRSA-Sanierung sollte der Hausarzt dann nach Absprache mit dem Krankenhaus zu Ende führen. Für die MRSA-Sanierung bestehen genaue Behandlungspläne, die unter anderem Rachenspülungen, Körperwaschungen mit desinfizierenden Waschlotionen und Verabreichen von antibakterieller Nasensalbe über fünf Tage vorsehen. Systemische Antibiotika werden nicht gegeben.
Die Patienten sollten zu Hause alle Gegenstände, die mit Haut oder Schleimhäuten in Kontakt kommen (zum Beispiel Prothesen oder Hörgeräte) desinfizieren. Weiterhin sollten Textilien und Gebrauchsgegenstände täglich gewechselt bzw. gereinigt werden. Dafür können im Handel erhältliche MRSA-Sanierungs-Sets verwendet werden. Ein erster Kontrollabstrich von Nase und Rachen sollte drei Tage nach Beendigung der Sanierung erfolgen, weitere Kontrollabstriche nach drei bis sechs Monaten sowie nach zwölf Monaten.
Schutzmaßnahmen für das Personal
Wichtigste Maßnahme zum Schutz vor einer MRSA-Infektion ist das Einhalten der Standardhygiene. Diese ist grundsätzlich bei jedem Patienten unabhängig von seinem Infektionsstatus zu beachten. Hierzu gehört an erster Stelle die korrekte Händehygiene (siehe PPA 10/2013, Seite 13), die bei fünf Indikationen erforderlich ist:
- vor Patientenkontakt
- vor aseptischen Tätigkeiten, wie zum Beispiel Injektionen, Verbandswechsel
- nach Kontakt mit möglicherweise infektiösem Material, wie zum Beispiel Blut, Erbrochenem, Sputum, Wundsekret
- nach Patientenkontakt
- nach Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung
Zur Händedesinfektion sollte ein alkoholisches Händedesinfektionsmittel über 30 Sekunden verwendet werden. Fingerkuppen, Fingerzwischenräume und Daumen dürfen nicht vergessen werden. Eine Händedesinfektion ist auch notwendig, wenn Einmalhandschuhe getragen wurden.
Daneben sind folgende Maßnahmen beim möglichen Kontakt mit Körpersekreten eines MRSA-Trägers empfehlenswert:
- Tragen von Schutzkittel und Mund-Nasen-Schutz
- Zusätzlich zur Händedesinfektion sollten bei einem möglichen Kontakt mit dem Erreger Einmalhandschuhe getragen werden
- Flächendesinfektion der direkten Patientenkontaktstellen wie Untersuchungsliege, Ultraschallkopf
PRAXISHINWEIS | Wenn Sie als MFA chronische Hautläsionen, ein Ekzem oder eine Wunde haben, sollten Sie nicht in der direkten Versorgung von MRSA-Trägern eingesetzt werden. |
Honorierung bei MRSA-Infektionen
Seit April 2014 sind die Leistungen zur Untersuchung und Behandlung einer MRSA-Infektion Teil des EBM (Kapitel 30.12). Bis Ende März 2016 werden diese Leistungen zu festen Preisen ohne Mengenbegrenzung außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung honoriert. Voraussetzung ist eine MRSA-Zertifizierung des Arztes durch die KV oder eine Zusatzausbildung „Infektiologie“. Ab April 2016 muss die Vergütung durch KBV und GKV-Spitzenverband neu ausgehandelt werden.
Weiterführende Hinweise
- MRSA-net, http://www.mrsa-net.nl/de, eine Gemeinschaftsinitiative aus Mitteln des Europäischen Strukturfonds für regionale Entwicklung sowie des Wirtschaftsministeriums des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
- Informationsseite der KBV zu MRSA: http://www.kbv.de/html/mrsa.php
- Grafik zu den EBM-Ziffern für MRSA online unter ppa.iww.de > Downloads > Arbeitshilfen