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· Fachbeitrag · Gesundheitspolitik

Welche Rechte hat man eigentlich als Patient?

von Yvonne Willibald, Medienbüro Medizin (MbMed), Hamburg

| Mit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes voraussichtlich zum 1. März oder 1. April 2013 werden die meisten Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gebündelt, um den Überblick zu erleichtern. Ergänzend soll der Bundespatientenbeauftragte die Patienten über ihre Rechte informieren, denn er ist ihr offizieller Vertreter. Doch auch einige Verbände und die sogenannte Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) beanspruchen für sich, die Interessen der Patienten zu vertreten. Aber tun sie das wirklich? Und was genau steht im neuen Patientenrechtegesetz? |

Patientenrechte sollen Patienten schützen

Die Patientenrechte sind eine Art gesundheitlicher Verbraucherschutz: Sie sollen eine gute Versorgungsqualität gewährleisten, das Selbstbestimmungsrecht der Patienten wahren und den Patienten ermöglichen, sich aktiv im Gesundheitswesen zu beteiligen. Besonders wichtige Patientenrechte sind:

 

  • das Recht auf medizinische Aufklärung,
  • das Recht auf Einsicht in die eigenen Krankenakten,
  • das Recht auf Schadenersatz im Fall eines Behandlungsfehlers,
  • das Recht auf gute Versorgung,
  • das Recht auf Arzneimittelinformation und
  • das Recht auf eine Patientenquittung.

Patientenrechtegesetz soll Rechte bündeln

Bislang sind die Patientenrechte in verschiedenen Rechtsgebieten verstreut zu finden, beispielsweise im Standes-, Zivil-, Straf- und Sicherheitsrecht. Konkretisiert wurden sie zudem oft erst durch die Rechtsprechung. Das heißt: Patienten mussten bislang zuerst verschiedene Gerichtsurteile wälzen, um ihre Ansprüche zu kennen und durchzusetzen.

 

Mit dem neuen Patientenrechtegesetz 2013 plant die Bundesregierung nun, einen Großteil der Patientenrechte im BGB und im Fünften Sozialgesetzbuch zusammenzufassen. Die neuen Regelungen definieren die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch zwischen Patienten und Heilpraktikern, Hebammen sowie Psycho- und Physiotherapeuten. Die Patientenrechte halten zugleich auch die Pflichten der Behandelnden fest:

 

  • So müssen diese ihre Patienten umfassend und in verständlicher Sprache über Diagnosen, erforderliche Untersuchungen und empfohlene Therapien informieren. Das gilt auch für die Kosten einer Behandlung, wenn die Krankenkassen diese nicht übernehmen - also zum Beispiel für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).

 

  • Darüber hinaus müssen die Behandelnden ihre Patienten umfassend über Behandlungsrisiken aufklären. Hierzu müssen sie persönlich mit ihren Patienten sprechen - eine rein schriftliche Aufklärung genügt nicht.

 

  • Die Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Denn im Fall eines Rechtsstreits gilt zukünftig: Maßnahmen, die nicht dokumentiert sind, sind nicht erfolgt.

 

  • Bei einfachen Behandlungsfehlern muss wie bisher der jeweilige Patient nachweisen, dass der Fehler Ursache des Schadens ist. Im Fall grober Behandlungsfehler hingegen ist diese Beweislast umgekehrt. Das bedeutet, der Arzt muss beweisen, dass der Schaden nicht aufgrund des Behandlungsfehlers entstanden ist.

 

Auch die Verpflichtungen der Kranken- und Pflegeversicherungen werden festgehalten:

 

  • Sie müssen ihre Versicherten in Zukunft bei der Aufklärung von Behandlungsfehlern besser unterstützen und ihnen helfen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

 

  • Entscheidet eine gesetzliche Krankenkasse ohne hinreichenden Grund später als drei Wochen über den Antrag eines Versicherten, kann sich dieser die entsprechende Leistung selbst beschaffen. Die Kasse muss die entstandenen Kosten dann nachträglich erstatten.

Patientenbeauftragter: Kontaktstelle zur Politik

Bereits im Jahr 2004 richtete die Bundesregierung das Amt des Patientenbeauftragten ein. Er soll die Interessen der Patienten gegenüber Politik, Ärzten und Krankenkassen vertreten. Darüber hinaus erweitert das neue Gesetz die Aufgaben des Patientenbeauftragten. Dieser erstellt künftig auch eine umfassende Übersicht der Patientenrechte und stellt sie den Bürgern - unter anderem online - zur Verfügung. Das soll für mehr Transparenz sorgen. Auch einzelne Länder haben solche Stellen geschaffen, darunter Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin.

 

Doch der Posten bringt ein Dilemma mit sich, wie das Beispiel des aktuellen Patientenbeauftragten der Bundesregierung zeigt: Wolfgang Zöller ist in seiner Position als Patientenbeauftragter direkt an das Bundesgesundheitsministerium angegliedert. Darüber hinaus ist er Bundestagsabgeordneter der CSU/CDU - und soll zugleich die Interessen der Patienten gegenüber der Politik vertreten.

 

Konkrete Hilfe im Einzelfall sollten sich Bürger also eher nicht erhoffen, wenn sie sich an den Bundespatientenbeauftragten wenden. Allerdings gibt das Amt Auskunft, wer ihnen mit ihrem Anliegen am besten weiterhelfen kann. Zudem kann der Patientenbeauftragte als Bindeglied zwischen Patienten und Politik fungieren: Kommen einige Anfragen besonders häufig, könnte sich dies unter Umständen auf die Bundespolitik auswirken.

Patientenverbände: Im Sinne der Patienten?

Neben dem Bundespatientenbeauftragten beansprucht eine ganze Reihe von Organisationen für sich, die Patienten zu vertreten. Allerdings sollten Verbraucher sich genau über solche Patientenverbände informieren, bevor sie ihnen beitreten - denn häufig stecken ganz andere Interessen hinter den Organisationen. Ein Beispiel ist der Allgemeine Patientenverband (APV), vor dem die Verbraucherzentrale Hamburg schon mehrfach gewarnt hat. Unter anderem weil sie die nach Einkommen gestaffelten Beiträge für überzogen hält. Darüber hinaus verpflichtet der APV die Mitglieder in seiner Beitragsordnung, einen Zusatzbeitrag „nach Wertschätzung der Ziele des Verbandes“ zu entrichten. Die Beitragszahlung ist nur per Lastschrift möglich, die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre.

 

Ein weiteres Beispiel dafür, dass Patienten sich Verbände genau ansehen sollten, bevor sie ihnen ihr Vertrauen schenken, ist der Verband der Krankenversicherten Deutschlands e.V. (VKVD): Dieser musste 2009 Insolvenz anmelden, da die Kassenführung durch den kassenbevollmächtigten Vorsitzenden, Heinz Windisch, unstimmig war.

 

Ihr größtes Problem teilen die Patientenverbände aber mit anderen großen Interessenvertretern: Selbst wenn sie tatsächlich die Interessen der Patienten vertreten möchten, können sie dennoch niemals einheitlich für „die Patienten“ sprechen. Denn ein Herzpatient hat andere Interessen als ein Patient mit Asthma. Verbraucher sollten sich daher vorab informieren, welcher Verband zu ihnen passt.

Unabhängige Patientenberatung: Ein guter Wegweiser

Doch an wen können sich Patienten sonst noch wenden, wenn sie weder Krankenkassen noch Politikern vertrauen? Seit Anfang 2007 berät die Unabhängige Patientenberatung Deutschland e.V. (UPD) Patienten bundesweit. Finanziert wird die UPD allerdings aus den Töpfen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berater der UPD sind nach eigenen Angaben aber unabhängige Fachkräfte, zum Beispiel Mediziner, Juristen und Sozialpädagogen. Sie beraten zu Fragen nach alternativen Behandlungsmethoden, Kassenleistungen und Selbsthilfeangeboten.

 

Oft können die Mitarbeiter der UPD aber auch nicht weiterhelfen, sondern nur die richtigen Ansprechpartner nennen, zum Beispiel wenn ein Patient bei sich einen Behandlungsfehler vermutet. Damit erfüllt die UPD allerdings durchaus ihr Ziel, denn sie sieht sich als Wegweiser und Lotse durch das deutsche Gesundheitswesen. So verspricht die UPD im Gegensatz zu anderen Organisationen nichts, das sie nicht halten kann. Der Vorteil gegenüber Verbänden ist zudem, dass Patienten sich kostenfrei und anonym beraten lassen können und sich nicht plötzlich in einem Zwei-Jahres-Vertrag wiederfinden.

 

Weiterführender Hinweis

Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 11 | ID 37086210