30.11.2022 · Fachbeitrag aus Abrechnung aktuell · Verlängert bis 31.03.2023
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Möglichkeit der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) bis zum 31.03.2023 verlängert. Diese Sonderregelung im Rahmen der Coronapandemie wäre ansonsten am 30.11.2022 ausgelaufen. Damit können weiterhin Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Anamnese bis zu sieben Tagen krankgeschrieben werden.
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