16.08.2021 · Nachricht aus Mietrecht kompakt · Wohnraummiete
					
					 
				
				
	
	
		Die einmalig gegenüber einem Hausverwalter geäußerten Worte „fuck you“ unter Berücksichtigung der angespannten Situation während eines Räumungsrechtsstreits begründen keine außerordentliche Kündigung. Es handelt sich um eine – jugendsprachlich verbreitete – Unmutsäußerung, die nicht derart schwerwiegend und ehrverletzend ist, dass sie die  Fortsetzung eines Mietverhältnisses als unzumutbar erscheinen lässt (AG Berlin-Köpenick 6.10.20, 3 C 201/19, Abruf-Nr.  223836 ). 
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	25.10.2010 · Fachbeitrag aus Mietrecht kompakt · Anfechtung des Mietvertrags
					
					 
				
				
	
	
		Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrags über außergewöhnliche Umstände aufzuklären, mit denen der Vermieter nicht rechnen kann und die offensichtlich für diesen von erheblicher Bedeutung sind (BGH 11.8.10, XII ZR 123/09 Abruf-Nr. 103379). 
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