28.04.2025 ·
Sonderausgaben aus VE Vollstreckung effektiv · Downloads · Pfändung
Immer mehr gerichtliche Insolvenzen bestimmen den Vollstreckungsalltag und torpedieren die Einzelzwangsvollstreckung. Dies hat für Gläubiger i. d. R. gravierende finanzielle Folgen, insbesondere, wenn keine geeigneten Maßnahmen zur Forderungssicherung getroffen wurden. Die Sonderausgabe zeigt, wie Sie trotz Insolvenz des Schuldners Forderungen Ihrer Gläubigermandanten durchsetzen können.
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28.06.2024 · Fachbeitrag aus Praxis Internationale Steuerberatung · Authorised OECD Approach
Seit 2013 ist der Authorised OECD Approach (AOA) in § 1 Abs. 5 AStG implementiert. Er stellt die Rechtsgrundlage für die Einkünftekorrektur bei grenzüberschreitenden Leistungen zwischen Betriebsstätten eines Einheitsunternehmens dar. Die Finanzverwaltung wendet die Norm häufig so an, dass sie zunächst den gesamten Gewinn des Einheitsunternehmens der Geschäftsleitungsbetriebsstätte zuordnet. Anschließend korrigiert sie diesen dann über die Kostenaufschlagsmethode. Dies führte in ...
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22.02.2023 ·
Sonderausgaben aus ErbBstg Erbfolgebesteuerung · Downloads · Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (Drs. 20/3879) sind unter anderem einige Bestimmungen des Bewertungsgesetzes zur Bewertung von Grundstücken überarbeitet und neu gefasst worden. Die im BewG vorgenommenen Änderungen, die für viele Grundstückseigentümer etwas überraschend auf den Weg gebracht worden sind und je nach Fallkonstellation zu einer deutlichen Anhebung der Grundbesitzwerte führen können, sind am 2.12.22 vom Deutschen Bundestag beschlossen und vom Bundesrat am 16.12.22 abgesegnet worden. Gemäß § 265 Abs. 14 BewG gelten die Änderungen für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.22. Sie sind somit für alle nach dem 31.12.22 eingetretenen oder eintretenden Erbfälle sowie für alle nach dem 31.12.22 ausgeführten Schenkungen anzuwenden.
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08.07.2024 · Fachbeitrag aus Praxis Internationale Steuerberatung · Einkommensteuer
Die sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) für die Antragsveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger und die Durchführung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 1 EStG erstreckt sich nach Ansicht des BFH nicht auf die Außenprüfung (BFH 20.12.23, I R 21/21, DStR 24, 874).
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05.11.2021 · Fachbeitrag aus Forderungsmanagement professionell · Partnerschaftsvermittlung
Verbraucher können ihre zum Vertragsschluss führende Willenserklärungen beim Verbraucherdarlehensvertrag (§§ 491, 495 BGB), beim Außergeschäftsraumvertrag (§§ 312b, 312g BGB), dem Fernabsatzvertrag (§§ 312c, 312g BGB) und beim Verbraucherbauvertrag (§§ 650i, 650l BGB) gegenüber Unternehmern ohne Grund widerrufen und sich so wieder vom Vertrag
lösen. Unternehmer versuchen andererseits, gesetzliche und vertragliche Optionen zu nutzen, die das Widerrufsrecht ausschließen oder ...
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22.07.2021 · Fachbeitrag aus Apotheke heute · Apothekennachfolge
Wer eine Apotheke kaufen oder verkaufen möchte, muss sich Gedanken über ein adäquates Entgelt machen. Für die Bestimmung des Unternehmenswertes einer Apotheke gilt das Ertragswertverfahren als Maß der Dinge, das branchenspezifischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten Rechnung trägt. Dabei ist es unerheblich, ob die Apotheke solitär oder als Filiale betrieben werden soll. Für den Apotheker ist es wichtig, die entscheidenden Faktoren zu kennen, die Einfluss auf den Wert der ...
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10.07.2024 ·
Sonderausgaben aus KP Kanzleiführung professionell · Downloads · Gebührenrecht
Das Risiko von Honorarausfällen steigt: Drei Viertel aller Steuerberater betreuen laut DATEV mittlerweile existenzgefährdete Mandanten. Der Worst Case in diesen Fällen: Sie müssen Ihr Honorar gerichtlich einfordern – und dabei selbst im besten Fall oft auf einen Großteil Ihres Geldes verzichten. Mit der Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell sind Sie auf der sicheren Seite – ganz gleich, ob Sie einen „Akutfall“ haben oder Ihr Forderungsmanagement von Grund auf verbessern wollen. Sie erhalten konkrete Empfehlungen, wie Sie Ihren Honoraranspruch rechtssicher vereinbaren, effektiv absichern und erfolgreich durchsetzen.
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17.03.2025 · Fachbeitrag aus Praxis Steuerstrafrecht · Einfuhrabgaben
Die in § 191 Abs. 5 S. 2 AO vorgesehene Ausnahme von einem Ausschluss der Haftung wegen des Grundsatzes der Akzessorietät gilt nicht nur für die täterschaftliche Begehung einer Steuerhinterziehung, sondern für jede
Begehungsform, also auch die Teilnahme an einer Steuerhinterziehung. Das hat das FG Hamburg entschieden.
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