24.10.2025 · Fachbeitrag aus Erbfolgebesteuerung · Freigebige Zuwendung
Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung ein Grundstück, ist dies als freigebige Zuwendung zu beurteilen. Der Verzicht stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar (Anschluss an BFH 17.10.07, II R 53/05, BStBl II 08, 256; 1.9.21, II R 40/19, BStBl II 23, 146). Bei der Annahme, der ehevertragliche ...
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24.10.2025 · Fachbeitrag aus Erbfolgebesteuerung · Verjährung
Mit der Übertragung von Vermögen, sei es im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder im Todesfall, gehen vielfältige steuerliche Verpflichtungen einher. Von besonderer praktischer Bedeutung sind dabei die Verjährungsfristen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind vielschichtig und häufig nicht einfach zu überblicken. Denn es gilt nicht nur die Regelungen der §§ 169 ff. AO zu beachten, auch das Zusammenspiel mit den Steuererklärungs- und Anzeigepflichten der §§ 30 ff. ErbStG sollte ...
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24.10.2025 · Urteilsbesprechung aus Versicherung und Recht kompakt · Kfz-Kaskoversicherung
Kann der Sachverhalt im Einzelnen nicht aufgeklärt werden, steht jedoch fest, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall im versicherten Zeitraum beruhen können, so reicht diese Feststellung an sich aus, um die Einstandspflicht des VR zu begründen. So entschied es das OLG Karlsruhe.
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28.04.2025 ·
Sonderausgaben aus VE Vollstreckung effektiv · Downloads · Pfändung
Immer mehr gerichtliche Insolvenzen bestimmen den Vollstreckungsalltag und torpedieren die Einzelzwangsvollstreckung. Dies hat für Gläubiger i. d. R. gravierende finanzielle Folgen, insbesondere, wenn keine geeigneten Maßnahmen zur Forderungssicherung getroffen wurden. Die Sonderausgabe zeigt, wie Sie trotz Insolvenz des Schuldners Forderungen Ihrer Gläubigermandanten durchsetzen können.
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28.06.2024 · Fachbeitrag aus Praxis Internationale Steuerberatung · Authorised OECD Approach
Seit 2013 ist der Authorised OECD Approach (AOA) in § 1 Abs. 5 AStG implementiert. Er stellt die Rechtsgrundlage für die Einkünftekorrektur bei grenzüberschreitenden Leistungen zwischen Betriebsstätten eines Einheitsunternehmens dar. Die Finanzverwaltung wendet die Norm häufig so an, dass sie zunächst den gesamten Gewinn des Einheitsunternehmens der Geschäftsleitungsbetriebsstätte zuordnet. Anschließend korrigiert sie diesen dann über die Kostenaufschlagsmethode. Dies führte in ...
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22.02.2023 ·
Sonderausgaben aus ErbBstg Erbfolgebesteuerung · Downloads · Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (Drs. 20/3879) sind unter anderem einige Bestimmungen des Bewertungsgesetzes zur Bewertung von Grundstücken überarbeitet und neu gefasst worden. Die im BewG vorgenommenen Änderungen, die für viele Grundstückseigentümer etwas überraschend auf den Weg gebracht worden sind und je nach Fallkonstellation zu einer deutlichen Anhebung der Grundbesitzwerte führen können, sind am 2.12.22 vom Deutschen Bundestag beschlossen und vom Bundesrat am 16.12.22 abgesegnet worden. Gemäß § 265 Abs. 14 BewG gelten die Änderungen für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.22. Sie sind somit für alle nach dem 31.12.22 eingetretenen oder eintretenden Erbfälle sowie für alle nach dem 31.12.22 ausgeführten Schenkungen anzuwenden.
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02.10.2025 ·
Sonderausgaben aus GStB Gestaltende Steuerberatung · Downloads · Kapitalgesellschaft
Bei GmbH-Mandaten ist die Wahl der richtigen Handlungsstrategie immer wieder eine Herausforderung: Soll ausgeschüttet oder thesauriert werden? Wie lässt sich das Risiko verdeckter Gewinnausschüttungen oder von Sperrfristen reduzieren? Welche aktuellen „Überraschungen“ des BFH müssen berücksichtigt werden? Mit dieser Sonderausgabe sind Sie in kürzester Zeit auf dem Laufenden! Sie erfahren u. a., warum sich eine Ergebnissteuerung mittels Tantiemezusagen lohnen kann, um Gewinne optimal abzusaugen und
was die jüngsten BFH-Entscheidungen zur „Rentner-GmbH“ und zur Steuerfalle „vergessene Einlagen im Gesellschafterkonto“ für die Praxis bedeuten.
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