10.10.2023 ·
Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete
Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel. > lesen
10.10.2023 ·
Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete
Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel.
Eine aktualisierte Version von September 2023 finden Sie unter der Abruf-Nr. 49740489. > lesen
05.06.2023 · Fachbeitrag aus StiftungsBrief · Zweckbetriebe
Die Unterscheidung von Zweckbetrieben und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ist für gemeinnützige Einrichtungen von großer Bedeutung: Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe werden jenseits der Umsatzfreigrenze wie gewerbliche Unternehmen besteuert und gefährden die Gemeinnützigkeit, wenn sie zum Selbst- oder Hauptzweck werden. Grund für SB, Sie in einer Serie auf den aktuellen Stand zur Zweckbetriebsbesteuerung zu bringen. Teil 1 erläutert die Grundlagen.
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14.02.2022 · Fachbeitrag aus Praxis Freiberufler-Beratung · Aktuelle Publikation des Statistischen Bundesamtes
Das Jahr 2019 ist das letzte Jahr, in dem Ärzte, Zahnärzte und psychologische Psychotherapeuten unter „normalen“ Bedingungen arbeiten konnten, d. h. es war noch nicht geprägt von Corona-Lockdowns, Umsatzeinbrüchen und folgenden staatlichen Schutzschirmen. Für diesen Beitrag wurden Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung ausgewertet.
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27.10.2021 ·
Sonderausgaben aus GStB Gestaltende Steuerberatung · Downloads · Alle Steuerzahler
Zum 31.12. muss der Steuerberater jedes Jahr alle Mandate auf den Prüfstand stellen. Die Checkliste „Steuergestaltung 2021/2022 ist hierbei ein kompetenter Leitfaden. Sie bietet einen kompakten Überblick über alle aktuellen Gesetzesänderungen. Sie ist übersichtlich gegliedert nach Einkunftsarten und nach Rechtsformen. So können bestehende Gestaltungsmodelle und steuerliche Dauertatbestände systematisch überprüft und an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden. Und der Handlungsdruck ist – nicht nur wegen Corona – in diesem Jahr nochmals deutlich gewachsen. So hat der Gesetzgeber mit dem KöMoG jüngst ein Optionsmodell für Personengesellschaften eingeführt, und auch der BFH hat mit einigen Entscheidungen für völlig neue Spielregeln gesorgt. Bei dieser Flut an Änderungen gilt es in erster Linie, nicht den Überblick zu verlieren – und mit der Checkliste „Steuergestaltung 2021/2022“ sind Sie hier auf der sicheren Seite. > lesen