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24.10.2025 · Fachbeitrag aus Erbfolgebesteuerung · Verjährung

Erbschaften und Schenkungen unter dem Blickwinkel der Festsetzungsverjährung

Mit der Übertragung von Vermögen, sei es im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder im Todesfall, gehen vielfältige steuerliche Verpflichtungen einher. Von besonderer praktischer Bedeutung sind dabei die Verjährungsfristen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind vielschichtig und häufig nicht einfach zu überblicken. Denn es gilt nicht nur die Regelungen der §§ 169 ff. AO zu beachten, auch das Zusammenspiel mit den Steuererklärungs- und Anzeigepflichten der §§ 30 ff. ErbStG sollte ...  > lesen

24.10.2025 · Fachbeitrag aus Erbfolgebesteuerung · Freigebige Zuwendung

Pauschalabfindung für vor der Eheschließung erklärten Verzicht auf nacheheliche Ansprüche

Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung ein Grundstück, ist dies als freigebige Zuwendung zu beurteilen. Der Verzicht stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar (Anschluss an BFH 17.10.07, II R 53/05, BStBl II 08, 256; 1.9.21, II R 40/19, BStBl II 23, 146). Bei der Annahme, der ehevertragliche ...  > lesen

22.02.2023 · Sonderausgaben aus ErbBstg Erbfolgebesteuerung · Downloads · Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Die große Reform der Grundbesitzbewertung 2023: Kompakter Überblick und Praxisbeispiele

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (Drs. 20/3879) sind unter anderem einige Bestimmungen des Bewertungsgesetzes zur Bewertung von Grundstücken überarbeitet und neu gefasst worden. Die im BewG vorgenommenen Änderungen, die für viele Grundstückseigentümer etwas überraschend auf den Weg gebracht worden sind und je nach Fallkonstellation zu einer deutlichen Anhebung der Grundbesitzwerte führen können, sind am 2.12.22 vom Deutschen Bundestag beschlossen und vom Bundesrat am 16.12.22 abgesegnet worden. Gemäß § 265 Abs. 14 BewG gelten die Änderungen für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.22. Sie sind somit für alle nach dem 31.12.22 eingetretenen oder eintretenden Erbfälle sowie für alle nach dem 31.12.22 ausgeführten Schenkungen anzuwenden.  > lesen