01.01.2026 · Fachbeitrag aus Löhne und Gehälter professionell · Lohnabrechnung
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, worauf Sie seit 01.01.2026 bei der Ermittlung der Lohnsteuer und Meldung der Sozialversicherungsbeiträge achten müssen.
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18.09.2025 · Fachbeitrag aus Praxis Freiberufler-Beratung · Gestaltungshinweis
Die steuerlich motivierte Umstellung des Wirtschaftsjahrs ist zulässig, wenn sie keine missbräuchlichen Zwecke verfolgt. Führt sie zu gesetzlich vorgesehenen Folgen – etwa zur Verlustverrechnung nach § 8c KStG – kann sich das Ermessen der Finanzbehörde auf null reduzieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn es nicht zu einer Steuerpause kommt. Zwei Rumpfwirtschaftsjahre infolge von Umstellung und Rückumstellung sind rechtlich unbedenklich (FG Münster 8.8.24, 10 K 864/21, Rev. BFH I R ...
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18.09.2025 · Nachricht aus Praxis Freiberufler-Beratung · Gesetzgebung
Im Juni und im Juli 2025 haben Bundestag und Bundesrat das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ verabschiedet (BT-Drs. 21/323, BT-Drs. 21/629). Nachfolgend stellen wir Ihnen die beschlossenen Änderungen vor.
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22.02.2023 ·
Sonderausgaben aus ErbBstg Erbfolgebesteuerung · Downloads · Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (Drs. 20/3879) sind unter anderem einige Bestimmungen des Bewertungsgesetzes zur Bewertung von Grundstücken überarbeitet und neu gefasst worden. Die im BewG vorgenommenen Änderungen, die für viele Grundstückseigentümer etwas überraschend auf den Weg gebracht worden sind und je nach Fallkonstellation zu einer deutlichen Anhebung der Grundbesitzwerte führen können, sind am 2.12.22 vom Deutschen Bundestag beschlossen und vom Bundesrat am 16.12.22 abgesegnet worden. Gemäß § 265 Abs. 14 BewG gelten die Änderungen für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.22. Sie sind somit für alle nach dem 31.12.22 eingetretenen oder eintretenden Erbfälle sowie für alle nach dem 31.12.22 ausgeführten Schenkungen anzuwenden.
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