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28.04.2025 · Fachbeitrag aus Praxis Internationale Steuerberatung · Investmentsteuergesetz

Die neue Wegzugsbesteuerung für (Spezial-)Investmentanteile im Privatvermögen

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024; BGBl I 24, Nr. 387) hat der Gesetzgeber § 19 Abs. 3 und § 49 Abs. 5 InvStG neu eingeführt. Sie sind § 6 AStG nachgebildet und sehen mit Wirkung ab dem 1.1.25 erstmals eine Wegzugsbesteuerung für (Spezial-)Investmentanteile des Privatvermögens vor. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Regelungsgehalt der § 19 Abs. 3 und § 49 Abs. 5 InvStG und zeigt auf, was Fondsanleger ab dem 1.1.25 zu beachten haben. > lesen

28.04.2025 · Fachbeitrag aus Praxis Internationale Steuerberatung · Fallstudie

Feststellungsverfahren bei Treuhandverhältnissen an ausländischen Personengesellschaften

Ein Treuhandverhältnis an ausländischen Personengesellschaften stellt den Praktiker oftmals vor verfahrensrechtliche Probleme. Der Treuhänder ist zwar Gesellschafter der ausländischen Personengesellschaft, jedoch werden ihm die Einkünfte nicht zugerechnet. In der hier aufgezeigten Fallstudie werden die verfahrensrechtlichen Problemfelder dargestellt und Lösungswege aufgezeigt.  > lesen

28.04.2025 · Fachbeitrag aus Praxis Internationale Steuerberatung · DBA-Schweiz

Grenzgängereigenschaft bei Teilzeitbeschäftigung

Bei einem Teilzeitbeschäftigten, der nur tageweise im anderen Staat beschäftigt ist, ist die Anzahl von 60 unschädlichen Tagen proportional im Verhältnis der Arbeitstage zu kürzen – so das FG Baden-Württemberg (12.6.24, 2 K 2189/21, REWIS RS 24, 12086).  > lesen

22.02.2023 · Sonderausgaben aus ErbBstg Erbfolgebesteuerung · Downloads · Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Die große Reform der Grundbesitzbewertung 2023: Kompakter Überblick und Praxisbeispiele

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (Drs. 20/3879) sind unter anderem einige Bestimmungen des Bewertungsgesetzes zur Bewertung von Grundstücken überarbeitet und neu gefasst worden. Die im BewG vorgenommenen Änderungen, die für viele Grundstückseigentümer etwas überraschend auf den Weg gebracht worden sind und je nach Fallkonstellation zu einer deutlichen Anhebung der Grundbesitzwerte führen können, sind am 2.12.22 vom Deutschen Bundestag beschlossen und vom Bundesrat am 16.12.22 abgesegnet worden. Gemäß § 265 Abs. 14 BewG gelten die Änderungen für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.22. Sie sind somit für alle nach dem 31.12.22 eingetretenen oder eintretenden Erbfälle sowie für alle nach dem 31.12.22 ausgeführten Schenkungen anzuwenden.  > lesen