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26.08.2025 · Sonderausgaben aus ErbBstg Erbfolgebesteuerung · Downloads · Weitere Themen

Nießbrauch als Königsweg der Nachfolgeplanung, mit cleveren Modellen effektiv Steuern sparen

Der Nießbrauch ist nach wie vor eines der interessantesten und vielseitigsten Instrumente in der Nachfolgeplanung. Doch bei der Gestaltung steckt der Teufel im Detail – etwa bei den zivilrechtlichen Grundlagen oder der steuerlichen. Behandlung. Wer hier nicht sattelfest ist, geht unkalkulierbare Risiken ein. In dieser Sonderausgabe erfahren Sie, wie Sie die unterschiedlichen Nießbrauchsmodelle in der Praxis sicher einsetzen. Sie erhalten direkt nutzbare Gestaltungen, um Immobilien, GmbH-Anteile oder Anteile an Personengesellschaften steueroptimal auf die nächste Generation zu übertragen und somit für Ihren Mandanten das Optimale herauszuholen.  > lesen

22.02.2023 · Sonderausgaben aus ErbBstg Erbfolgebesteuerung · Downloads · Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Die große Reform der Grundbesitzbewertung 2023: Kompakter Überblick und Praxisbeispiele

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (Drs. 20/3879) sind unter anderem einige Bestimmungen des Bewertungsgesetzes zur Bewertung von Grundstücken überarbeitet und neu gefasst worden. Die im BewG vorgenommenen Änderungen, die für viele Grundstückseigentümer etwas überraschend auf den Weg gebracht worden sind und je nach Fallkonstellation zu einer deutlichen Anhebung der Grundbesitzwerte führen können, sind am 2.12.22 vom Deutschen Bundestag beschlossen und vom Bundesrat am 16.12.22 abgesegnet worden. Gemäß § 265 Abs. 14 BewG gelten die Änderungen für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.22. Sie sind somit für alle nach dem 31.12.22 eingetretenen oder eintretenden Erbfälle sowie für alle nach dem 31.12.22 ausgeführten Schenkungen anzuwenden.  > lesen

16.11.2022 · Fachbeitrag aus Erbfolgebesteuerung · Gesetzgebung

JStG 2022: Geänderte Grundbesitzbewertung ab 2023 kann für viele Mandanten teuer werden

Mit den im JStG 2022 (Drucksache 20/3879) in Art. 12 vorgesehenen Änderungen des Bewertungsgesetzes werden insbesondere das Ertrags- und das Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke an die geänderte ImmoWertV angepasst. Das Gleiche gilt für die Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden. Damit soll dem Grundsatz der Modellkonformität Rechnung getragen werden. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass die von den ...  > lesen