14.07.2025 · Nachricht aus Arbeitsrecht aktiv · Arbeitsentgelt
Das Arbeitsgericht Kiel (30.7.24, 1 Ca 370 e/24) hatte bereits im letzten Jahr entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer nicht ohne Weiteres eine Inflationsausgleichsprämie erhält, die im Entleiherbetrieb den dort Beschäftigten gezahlt wird. Das LAG Schleswig-Holstein hat dies nun bestätigt.
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