26.06.2025 · Fachbeitrag aus Löhne und Gehälter professionell · Arbeitgeberleistungen
Im Rahmen von Firmen-Fitnessprogrammen bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern flexible Trainingsmöglichkeiten in externen Einrichtungen an. Dabei übernehmen die Arbeitgeber die Kosten teilweise oder vollständig. Aber die lohnsteuerliche Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen ist in der Praxis komplex, die Finanzverwaltung hat kürzlich nachgelegt. LGP erläutert daher die akuellen lohnsteuerlichen Grundsätze.
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26.06.2025 · Fachbeitrag aus Löhne und Gehälter professionell · Steuerticker
Der „Steuerticker“ bietet Ihnen Monat für Monat einen kompakten Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen, BMF-Schreiben, geplante Gesetzesänderungen und vieles mehr.
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26.06.2025 · Fachbeitrag aus Löhne und Gehälter professionell · Lohnsteuer/Sozialversicherung/Arbeitsrecht
Die Schul- und Semesterferien nutzen viele Schüler und Studenten für einen Ferienjob. Auch für Arbeitgeber sind Ferienaushilfen attraktiv. Durch den befristeten Einsatz können urlaubsbedingte Personalengpässe vermieden sowie saisonale Arbeitsspitzen ausgeglichen und bei richtiger Gestaltung sogar Personalkosten gespart werden. Zum erfolgreichen Einsatz im Unternehmen gehört auch die richtige Behandlung der Aushilfen im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht für das Jahr 2025.
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15.05.2025 · Nachricht aus Löhne und Gehälter professionell · Sozialversicherungspflicht
Vereinbart eine Firma, die Fahrzeuge vertreibt und an Motorsportwettbewerben teilnimmt, mit Rennsportfahrern Exklusivität, macht ihnen Fitness- und Gesundheitsvorgaben und kontrolliert diese, zahlt eine feste Vergütung und legt den organisatorischen Rahmen bei Veranstaltungen fest, dann sind die Fahrer abhängig beschäftigt. Sie unterliegen der Sozialversicherungspflicht (LSG Hessen, Urteile vom 14.05.2025, Az. L 1 BA 34/23, Abruf-Nr. 248083 und Az. L 1 BA 38/23, Abruf-Nr. 248084 ).
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01.07.2025 · Fachbeitrag aus Gestaltende Steuerberatung · Umsatzsteuer
Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug setzt eine wirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen voraus. Eine Holding übt keine wirtschaftliche Tätigkeit aus und ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie lediglich Gesellschaftsanteile erwirbt, hält und veräußert (sogenannte Finanzholding), da Erträge aus Beteiligungen nicht zu steuerbaren Ausgangsumsätzen führen (FG Münster 11.3.25, 15 K 133/22 U).
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26.06.2025 · Fachbeitrag aus Gestaltende Steuerberatung · Umsatzsteuer
Im Insolvenzverfahren eines Schuldners, der seine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit bereits vor der Insolvenzeröffnung eingestellt hat, ist es sachgerecht, über den Vorsteuerabzug aus der Leistung des Insolvenzverwalters auf der Grundlage der früheren Unternehmenstätigkeit zu entscheiden. Die Vorsteueraufteilung kann jedoch ausnahmsweise nach der Gesamttätigkeit des Insolvenzschuldners während seiner Verwaltungszeit nach Maßgabe seiner steuerpflichtigen, steuerfreien und ...
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