21.01.2025 · Fachbeitrag aus Vollstreckung effektiv · Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.25 12,82 EUR pro Stunde und steigt damit um 0,41 EUR pro Stunde. Die Anhebung des Mindestlohns hat erhebliche Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung, insbesondere bei der Berechnung von pfändbaren Einkommen und der Planung von Forderungseinziehungen. Im Folgenden stellen wir für Gläubiger die praktischen Konsequenzen anhand konkreter Beispiele dar und geben taktische Empfehlungen.
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25.03.2025 ·
Sonderausgaben aus SSP Steuern sparen professionell · Downloads · Photovoltaik
Man sollte meinen, mit der Einführung von § 3 Nr. 72 EStG und § 12 Abs. 3 UStG wäre aus dem Thema „Besteuerung von PV-Anlagen“ die Luft raus. Doch das ist ein Irrglaube. Tatsächlich ist die Besteuerung von PV-Anlagen seit Einführung beider Begünstigungen komplexer und vielschichtiger als je zuvor. Anlass für SSP, den Stand der Dinge (auch veranlasst von den gesetzlichen Neuregelungen 2025) auf genau 100 Seiten zusammenzufassen.
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30.10.2024 ·
Sonderausgaben aus PP Praxisführung professionell · Downloads · Praxisführung
Die BWA ist ein wichtiges Werkzeug, das Physiotherapeuten hilft, die betriebswirtschaftliche Entwicklung der eigenen Praxis zu erkennen und zu verstehen. Diese Sonderausgabe enthält eine Beispiel-BWA und erläutert die eigenen Kennzahlen Schritt für Schritt. Außerdem enthalten: eine Branchenvergleich der DATEV, basierend auf LEXinform-Daten aus dem Jahr 2023.
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02.04.2024 · Fachbeitrag aus Planungsbüro professionell · Werkvertragsrecht
Der Architekt ist nicht einem Rechtsberater des Bauherrn gleichzusetzen. Eine allgemeine Rechtsberatung wird vom Berufsbild nicht erfasst, da es insoweit an einer hinreichenden juristischen Qualifikation fehlt. Diese Aussage des BGH hat für Aufsehen und Verunsicherung gesorgt. Was müssen Sie an Beratung leisten und wo sind die Grenzen zur unerlaubten (und nicht versicherten) Rechtsberatung? PBP klärt auf und unterstützt Sie mit Checklisten und Musterschreiben.
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10.10.2023 ·
Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete
Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel.
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