23.03.2026 · Fachbeitrag aus Löhne und Gehälter professionell · Arbeitgeberleistungen
Ein mehrwöchiges Gesundheitstraining liegt nicht im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, wenn es vorrangig auf die Stärkung individueller Gesundheitskompetenz abzielt und nicht spezifisch berufsbedingte Beeinträchtigungen betrifft, so das FG Nürnberg. Es kommt dann allenfalls die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 Euro infrage. Ob das der BFH auch so sieht, wird sich zeigen.
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26.03.2026 · Nachricht aus Praxisführung professionell · Grundlagenforschung
Bei mobilen Frauen ab 63 Jahren ist größere Muskelkraft mit einer geringeren Sterblichkeit assoziiert. Dieser Zusammenhang ist unabhängig von der Zeit, die die Frauen täglich sitzend verbringen, der Gehgeschwindigkeit, ihrer allgemeinen Aktivität und von vorhandenen Entzündungsmarkern. Das belegt eine aktuelle Studie aus den USA.
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25.03.2026 · Fachbeitrag aus Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht · § 23 EStG
Der von einem unbeschränkt Steuerpflichtigen erzielte Gewinn aus der Veräußerung einer in den Niederlanden belegenen Eigentumswohnung, der nach deutschem Einkommensteuerrecht gemäß § 22 Nr. 2 EStG i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG einkommensteuerpflichtig ist, für den jedoch nachweislich in den Niederlanden die niederländische Box 3-Besteuerung durchgeführt wurde, ist in den Niederlanden „tatsächlich besteuert“ worden und damit in Deutschland nach Art. 22 ...
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23.03.2026 · Nachricht aus Privatliquidation aktuell · Kronen
Cerec-Versorgungen sind nach GOZ zu berechnen und bei gesetzlich Versicherten grundsätzlich gleichartige Versorgungen. Sie können für Cerec-Vollkronen die Nrn. 2210 und 2197 GOZ berechnen. Für die optisch-elektronische Abformung ist die Berechnung der Nr. 0065 GOZ je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich angezeigt. Eine provisorische Versorgung benötigen Sie i. d. R. nicht, da die Krone in derselben Sitzung eingegliedert wird. Der GKV- Patient erhält den Festzuschuss 1.1 und 1.3, wenn ...
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23.03.2026 · Nachricht aus Unfallregulierung effektiv · Regress
Auch eine Abteilung des AG Köln hat entschieden, dass die alte Vorteilsausgleichsabtretung der HUK unwirksam ist. Denn die von der HUK vorformulierte Abtretungserklärung der Geschädigten sei hinsichtlich der abzutretenden Forderung in sich widersprüchlich und unbestimmt, mithin unwirksam. Aus der Abtretungserklärung werde nicht hinreichend deutlich, welche etwaigen Ansprüche der Geschädigten gegenüber dem Sachverständigen von der Abtretung umfasst sein sollen.
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27.03.2026 · Fachbeitrag aus Privatliquidation aktuell · Implantatprothetik
Die Formung des Emergenzprofils ist trotz ihrer hohen klinischen Relevanz nicht in der GOZ geregelt. In diesem Beitrag lesen Sie, wie Sie die Leistung abrechnen können, mit welchen Reaktionen seitens der privaten Kostenträger Sie rechnen müssen und wie Sie Ihre Patienten bei der Durchsetzung ihrer Erstattungsansprüche gegenüber der privaten Kostenträger unterstützen können.
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25.03.2026 · Fachbeitrag aus Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht · § 23 EStG
Die infolge des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer grundstücksbesitzenden GbR gegen Abfindung bei den verbleibenden Gesellschaftern stattfindende Anwachsung des Anteils des Ausgeschiedenen (§ 712 Abs. 1 BGB) stellt eine entgeltliche „Anschaffung“ einer Beteiligung i. S. v. § 23 Abs. 1 S. 4 EStG durch die verbleibenden Gesellschafter dar, da die verbleibenden Gesellschafter jeweils einen weiteren Anteil an der Personengesellschaft erwerben, was gemäß § 23 Abs. 1 ...
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25.03.2026 · Fachbeitrag aus Privatliquidation aktuell · Kinderzahnheilkunde
Viele Kinder zeigen beim ersten Besuch einer Zahnarztpraxis Angst, Unsicherheit oder sogar ausgeprägte Abwehrreaktionen. Um eine erfolgreiche zahnmedizinische Versorgung und eine dauerhafte Zusammenarbeit zu ermöglichen, ist häufig eine Desensibilisierung erforderlich.
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23.03.2026 · Fachbeitrag aus Vollstreckung effektiv · Vollstreckungspraxis
Der Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung wurde am 18.3.26 vom Kabinett verabschiedet (BR-Drucksache 21/3737). Es soll im Wesentlichen am 1.10.26 in Kraft treten. Im Folgenden werden stichpunktartig die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst:
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