05.07.2023 · Nachricht aus Verkehrsrecht aktuell · Trunkenheitsfahrt
Der BGH hat noch einmal zur Frage des Grenzwertes von 1,1 Promille bei einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) mit einem E-Scooter Stellung genommen. Der Angeklagte hatte ihn im Rahmen einer „Probefahrt“ auf einem öffentlichen Geh- und Radweg geführt. Eine 75 Minuten nach Fahrtende entnommene Blutprobe ergab eine BAK von 1,29 Promille.
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17.07.2023 · Nachricht aus Verkehrsrecht aktuell · Geldbuße
Das OLG Saarbrücken hat bislang die Auffassung vertreten, dass der Tatrichter bei der Bemessung der Geldbuße grundsätzlich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen aufzuklären und zu diesen im Urteil in nachprüfbarer Weise Feststellungen zu treffen hat, soweit es sich nicht um
geringfügige Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 OWiG handelt. Eine solche geringfügige Ordnungswidrigkeit lag – auch im
Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten – nach der ...
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17.07.2023 · Nachricht aus Verkehrsrecht aktuell · Haftung
Eine gemeinsame Fahrradtour mit einem Unfall zwischen den beiden Ausflüglern mit schweren Körperverletzungsfolgen: Das ist der Stoff, den das OLG Frankfurt a. M. in der Berufung zu bearbeiten hatte.
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17.07.2023 · Nachricht aus Verkehrsrecht aktuell · Restwert
Hat der Geschädigte das Unfallfahrzeug bei Eingang eines Überangebots durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer noch nicht verkauft, kann das Überangebot nach § 254 BGB dazu führen, dass der Geschädigte zu
einem niedrigeren Betrag nicht mehr verkaufen darf. Tut er es dennoch, kann der Versicherer auf der Grundlage des Überangebots abrechnen.
Allerdings, so betont es das AG Viechtach, muss das Überangebot so
gestaltet sein, dass der Geschädigte alle relevanten Informationen ...
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17.07.2023 · Nachricht aus Verkehrsrecht aktuell · Unfallschadensregulierung
Nimmt der Geschädigte für die Reparatur des Unfallfahrzeugs durch den Betrieb seines Arbeitgebers einen Mitarbeiter- oder Werksangehörigenrabatt in Anspruch, ist der Rabatt ein geldwerter Vorteil. Werden dabei Freigrenzen überschritten, muss hierauf Lohnsteuer gezahlt werden. Weil die Steuer direkt einbehalten wird, wird dadurch faktisch ein um die Steuer
gekürzter Lohn ausgezahlt.
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