16.06.2025 · Fachbeitrag aus Kanzleiführung professionell · Steuerberatervergütung
Am 21.3.25 erließ der Bundesrat die „Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung“, um viele Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auch für Steuerberater anzuwenden. Die Anpassung, die am 1.7.25 in Kraft tritt, spiegelt eine Gebührensteigerung von rund 8 % wider, um gestiegene Personal- und Sachkosten auszugleichen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 8.4.25. Es handelt sich um die umfangreichsten Änderungen seit Einführung der ...
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16.06.2025 · Fachbeitrag aus Kanzleiführung professionell · Honorartipp
Für manche Leistungen sieht die StBVV auf Anhieb keinen Gebührentatbestand vor. Dennoch sollte das niemanden davon abhalten, diese Leistungen abzurechnen. Mit diesen Hinweisen sind Sie auf der sicheren Seite.
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16.06.2025 · Nachricht aus Kanzleiführung professionell · Steuerberaterhaftung
Ohne entsprechende Anhaltspunkte bzw. berechtigte Zweifel ist der Steuerberater nicht zu Ermittlungen verpflichtet, ob der Mandant für einen weiteren Gewerbebetrieb einen anderen Steuerberater mit der steuerrechtlichen Beratung beauftragt hat (OLG Celle 28.10.24, 20 U 8/24).
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17.06.2025 · Nachricht aus Verkehrsrecht aktuell · Akteneinsicht
Zwei amtsgerichtliche Entscheidungen haben sich noch einmal mit dem Umfang der Akteneinsicht in Messunterlagen befasst.
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17.06.2025 · Nachricht aus Verkehrsrecht aktuell · Prozessrecht
Hat das Bußgeldgericht den Betroffenen und seinen Verteidiger in der Ladungsverfügung auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen grober Fahrlässigkeit hingewiesen, nicht aber auf eine solche wegen Vorsatzes, darf der Betroffene mit Blick auf diesen Hinweis darauf vertrauen, in einer Abwesenheitsverhandlung (§ 74 Abs. 1 OWiG) nicht wegen einer Vorsatztat verurteilt zu werden.
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17.06.2025 · Nachricht aus Verkehrsrecht aktuell · Prozessrecht
Gemäß § 74 Abs. 1 S. 2 OWiG sind frühere Vernehmungen des Betroffenen und seine schriftlichen oder protokollierten Erklärungen durch Mitteilung
ihres wesentlichen Inhalts oder Verlesung in die Haupthandlung einzuführen. Die Verlesung bzw. Bekanntgabe gehört dabei zu den wesentlichen Förmlichkeiten, deren Beobachtung nur durch das Protokoll bewiesen werden kann.
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