01.07.2024 · Fachbeitrag aus Familienrecht kompakt · Betreuungsrecht
Wünscht der Betreute einen bestimmten Familienangehörigen zum
Betreuer und würde dessen Bestellung zu erheblichen familiären Konflikten oder Regelungsdefiziten führen, unter denen der Betreute persönlich leiden müsste, kann dies der Eignung der gewünschten Person entgegenstehen. Das hat der BGH klargestellt.
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