13.03.2019 · Fachbeitrag aus Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler · Ehegatten-Arbeitsverhältnis/Dienstwagen/Betriebsausgaben
Die Überlassung eines Dienstwagens zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung ist bei einem „Minijob“-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten nicht fremdüblich. Der Arbeitsvertrag ist daher steuerlich nicht anzuerkennen. Das hat der BFH klargestellt.
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