21.01.2019 · Nachricht aus Löhne und Gehälter professionell · Sozialversicherungspflicht
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat die wiederholt mehrwöchige Tätigkeit von zwei Assistenz- bzw. Stationsärzten in Krankenhäusern auf Honorarbasis als abhängige Beschäftigung eingestuft. Das LSG ist damit der Ansicht der Rentenversicherungsträger im Betriebsprüfungsverfahren gefolgt. Das letzte Wort hat nun das BSG (Az. B 12 R 22/18 R und Az. B 12 R 23/18 R).
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