16.01.2019 · Fachbeitrag aus Löhne und Gehälter professionell · Unfallversicherung
In der gesetzlichen Unfallversicherung wird der Sturz auf der Treppe bei Versicherten mit „Home-Office“ oder Büro im Haus regelmäßig nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Argument der Berufsgenossenschaft: Wohnung und Arbeitsstätte liegen in einem Gebäude. In diesen Fällen stehen nur die jeweiligen Arbeitsräume, nicht aber die Wege innerhalb des Gebäudes unter Versicherungsschutz. Anders sieht es jetzt erfreulicherweise das BSG.
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27.03.2008 · Fachbeitrag aus Mietrecht kompakt · Mietkaution
Der Mieter von Wohnraum kann die von ihm geleistete Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur aussondern, wenn der Vermieter sie von seinem Vermögen getrennt angelegt hat; anderenfalls ist der Rückforderungsanspruch nur eine Insolvenzforderung (BGH 20.12.07, IX ZR 132/06, n.v., Abruf-Nr.
080246
).
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