16.01.2019 · Fachbeitrag aus Löhne und Gehälter professionell · tUnfallversicherung
In der gesetzlichen Unfallversicherung wird der Sturz auf der Treppe bei Versicherten mit „Home-Office“ oder Büro im Haus regelmäßig nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Argument der Berufsgenossenschaft: Wohnung und Arbeitsstätte liegen in einem Gebäude. In diesen Fällen stehen nur die jeweiligen Arbeitsräume, nicht aber die Wege innerhalb des Gebäudes unter Versicherungsschutz. Anders sieht es jetzt erfreulicherweise das BSG.
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