14.01.2019 · Fachbeitrag aus Praxis Freiberufler-Beratung · Einkommensteuer
Die tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis (§ 18 Abs. 3 i. V. mit § 34 EStG) setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen entgeltlich und definitiv auf einen anderen überträgt. Hierzu muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellen. Die definitive Übertragung eines Mandantenstamms lässt sich erst nach einem gewissen ...
> lesen