21.12.2018 · Fachbeitrag aus Gestaltende Steuerberatung · Gewerbesteuer
Immer wieder Schwierigkeiten bereitet die Anwendung des § 7 S. 2 GewStG. Danach muss die „veräußerte Personengesellschaft“ Gewerbesteuer auf den Veräußerungsgewinn des Mitunternehmers bezahlen, soweit dieser keine natürliche Person ist. Umstritten war lange, wie § 7 S. 2 GewStG bei doppelstöckigen Personengesellschaften anzuwenden ist. Nun hat der BFH entschieden, dass die Untergesellschaft auf einen Veräußerungsgewinn einer Beteiligungsgesellschaft auch dann Gewerbesteuer ...
> lesen