13.11.2018 · Nachricht aus Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht · Datenschutzgrundverordnung
Abgemahnt wurde eine Rechtsanwältin, weil in der Datenschutzerklärung unter dem Reiter „Impressum“ auf ihrer Homepage eine Reihe von Angaben fehlte, darunter zur verantwortlichen Person oder zu den Betroffenenrechten. Der Anwältin wurde untersagt, die Homepage ohne Datenschutzerklärung nach DSGVO zu betreiben. Da sie auf der Website ein Kontaktformular bereithielt, war auch klar, dass Datenverarbeitungsprozesse über die Website stattfanden und dementsprechende Informationen hätten ...
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