27.05.2022 ·
Sonderausgaben aus VVP Versicherungsvermittlung professionell · Büro-Organisation · Steuern und Abgaben
Wer weiß, auf welche Bereiche sich Lohnsteuer-Außenprüfer besonders konzentrieren, kann sich als Arbeitgeber auf die Außenprüfung optimal vorbereiten. LGP kann auf reichhaltige Prüfungserfahrungen zurückgreifen und stellt Ihnen deshalb in einer Checkliste von A bis Z die 32 wichtigsten
Prüfungsschwerpunkte bei der Lohnsteuer-Außenprüfung vor. Sofort umsetzbare Gestaltungshinweise runden den Beitrag ab. So können Arbeitgeber und Lohnabrechner der Prüfung gelassen entgegensehen. > lesen
04.03.2022 ·
Sonderausgaben aus LGP Löhne und Gehälter professionell · Downloads · Sonderausgaben
Wer weiß, auf welche Bereiche sich Lohnsteuer-Außenprüfer besonders konzentrieren, kann sich als Arbeitgeber auf die Außenprüfung optimal vorbereiten. LGP kann auf reichhaltige Prüfungserfahrungen zurückgreifen und stellt Ihnen deshalb in einer Checkliste von A bis Z die 32 wichtigsten
Prüfungsschwerpunkte bei der Lohnsteuer-Außenprüfung vor. Sofort umsetzbare Gestaltungshinweise runden den Beitrag ab. So können Arbeitgeber und Lohnabrechner der Prüfung gelassen entgegensehen. > lesen
21.02.2022 ·
Sonderausgaben aus RVGprof RVG professionell
In Vollstreckungsmandaten hängt der Erfolg eines Mandats letztlich von der Durchsetzbarkeit des titulierten Anspruchs ab - hieran wird der Mandant die Arbeit des Anwalts messen. Doch dem wird die anwaltliche Vergütung oft nicht gerecht: Der Anwalt leistet viel, erhält aber nur wenig. Die Sonderausgabe zeigt insofern Beispiele, wie Sie bei besonders typischen Konstellationen in der Vollstreckung maximale Gebühren umsetzen. So können Sie Ihre Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung lohnend gestalten. > lesen
07.03.2022 · Fachbeitrag aus Mietrecht kompakt · WEG-Novelle
Der folgende Beitrag beendet die Beitragsreihe zum neuen § 20 WEG und behandelt den Anspruch des Wohnungseigentümers auf den Beschluss über die Durchführung der privilegierten baulichen Maßnahmen, § 20 Abs. 2 S. 2 WEG n. F., den Anspruch auf Gestattung einer baulichen Veränderung, § 20 Abs. 3 WEG n. F., und die Grenzen der baulichen Veränderung, § 20 Abs. 4 WEG n. F., die sog. Veränderungssperre.
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