01.07.2009 · IWW-Abrufnummer 091431
Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main: Verfügung vom 13.10.2008 – S 2299 A - 3 - St 219
Erteilung von Nichtveranlagungs(NV)-Bescheinigungen an natürliche Personen
OFD Frankfurt/M.
v. 13.10.2008
S 2299 A - 3 - St 219
Einführung einer Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte ab dem 1.1.2009
Aus gegebenem Anlass weist die OFD auf Folgendes hin:
Die Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat keinen Einfluss auf das NV-Bescheinigungsverfahren. Der Einbehalt von Kapitalertragsteuer kann weiterhin nicht nur mittels Freistellungsauftrags, sondern auch mittels NV-Bescheinigung vermieden werden.
Eine NV-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 Nr. 2 EStG ist allerdings nur zu erteilen, wenn die gesamten Einkünfte – d.h. die Einkünfte unter Einbeziehung der Kapitaleinkünfte – die Veranlagungsgrenzen nicht übersteigen.