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22.05.2002 · IWW-Abrufnummer 020593

Vollstreckung effektiv 06/2002


Formulierungsbeispiel: Entbindung von der Nachweispflicht

Der Gläubiger ist zur Vollstreckung des Betrags ... EUR berechtigt, ohne dass der Nachweis nach § 726 Abs. 1 ZPO zu erbringen ist.

Der Gläubiger ist vom Nachweis des Verzugs durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden befreit.

Dem Gläubiger soll auf Antrag eine vollstreckbare Ausfertigung auch ohne den Nachweis derjenigen Tatsachen erteilt werden, von deren Eintritt die Fälligkeit der Forderung oder die Entstehung bedingter oder künftiger Leistungen abhängt.


Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden.

Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.


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