17.08.2006 · IWW-Abrufnummer 062435
Amtsgericht Viechtach: Beschluss vom 30.03.2006 – 7 II OWi 00334/06
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist die anwaltliche Gebühr nicht nur nach der Geldbuße zu berechnen
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RechtsgebietVV RVG; RVGVorschriftenVVRVG Nr. 5100
RVG § 14 Abs.1 S.3