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21.11.2008 · IWW-Abrufnummer 083613

Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 23.05.2008 – IV B 2 - S 2175/07/0003


Steuerliche Gewinnermittlung; Auslagerung von Altersvorsorgevermögen bei doppelseitigen Treuhandmodellen


Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Bilanzierung des Treuhandvermögens Folgendes beschlossen:

Werden zur Sicherung von Wertguthaben Vermögenswerte auf einen Dritten übertragen (z. B. durch Abschluss einer Treuhandvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber als Treugeber und einem externen Vermögensverwalter als Treuhänder) sind diese Vermögenswerte gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 Abgabenordnung (AO) grundsätzlich dem Treugeber zuzurechnen und demzufolge weiterhin in der Bilanz des Arbeitgebers zu aktivieren.

Voraussetzung für den Ausweis des Treugutes beim Treugeber ist, dass im jeweiligen Einzelfall

- der Treuhänder die überlassenen Barmittel oder anderen Vermögenswerte nach vom Treugeber aufgestellten Richtlinien anzulegen und zu verwalten hat,
- das eigene Vermögen des Treuhänders und das Treuhandvermögen getrennt verwaltet werden und eine Identifizierung der vom Treugeber übertragenen Vermögenswerte jederzeit gewährleistet ist,
- Geschäfte mit dem Treugut im Namen des Treuhänders, aber nur für Rechnung des Treugebers getätigt werden,
- der Treugeber die Herausgabe des endgültig nichtmehr benötigten Treuhandvermögens verlangen kann und
- den Treugeber die wirtschaftlichen Entwicklungen der Vermögensanlage einschließlich des Risikos einer Wertminderung sowie der nicht zweckgerichteten Verwendung endgültig treffen.

Die Abgrenzungskriterien für die Zurechnung von Wertguthaben gelten unabhängig davon, ob die Vermögenswerte mit Arbeitszeit-, Zeitwert- und Lebensarbeitszeitkontenmodellen oder mit Zulagen der betrieblichen Altersversorgung (z.B. sog. CTA-Modelle) im Zusammenhang stehen.

Die o.g. Grundsätze werden im Rahmen des geplanten BMF-Schreibens zur Zurechnung der zur Sicherung von Wertguthaben ausgelagerten Vermögenswerte und Passivierung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit Arbeitszeitkonten veröffentlicht.

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