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06.06.2008 · IWW-Abrufnummer 081693

Landesfinanzdirektion Thüringen: Schreiben vom 07.03.2008 – S 2223 A - 87 - A 2.14


Der mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements herabgesetzte Haftungssatz von 30 % gilt erstmals für Haftungsinanspruchnahmen nach dem 31. Dezember 2006.


LFD Thüringen

7.03.2008

S 2223 A - 87 - A 2.14

Bezug: Erlass des FinMin Thüringen vom 21.2.2008, S 2223 A - 36/08 - 201.3

Mit Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 (BGBl 2007 l S. 2332) wurde durch die Änderung des § 10 b Abs. 4 EStG der Haftungssatz von 40 % auf 30 % des zugewendeten Betrags reduziert. Da keine speziellen Anwendungsvorschriften im EStG hierfür geschaffen worden waren, gilt nach Art. 8 des v.g. Gesetzes vom 10.10.2007 (a.a.O.) die Vorschrift ab 1.1.2007.

Fraglich ist in diesem Zusammenhang, für welche Haftungsbeträge die Senkung des Haftungssatzes erstmalig greift. In Betracht kommen dabei der Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme (= Sollstellung des Haftungsbetrags) nach dem 31.12.2006 oder die Inanspruchnahme für nach dem 31.12.2006 zugewendete Beträge.

Nach Abstimmung mit dem FinMin Thüringen teile ich mit, dass die Absenkung erstmals für Haftungsinanspruchnahmen nach dem 31.12.2006 greift.

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