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02.11.2007 · IWW-Abrufnummer 073302

Oberfinanzdirektion Koblenz: Verfügung vom 20.08.2007 – S 2221 A - St 32 3


Steuerberatungskosten, Wegfall des Sonderausgabenabzugs


OFD Koblenz 20.8.2007, S 2221 A - St 32 3

Das bereits mit meiner Kurzinfo 2007K006 vom 15.1.2007 (S 2350 A - St 32 3 = SIS 07 10 11) angekündigte BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Steuerberatungskosten ab dem VZ 2006 steht noch aus. Meine Kurzinfo hat daher weiterhin Bestand. Einsprüche, in denen sich der Steuerpflichtige gegen die vollständige Versagung des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen zu Lohnsteuerhilfevereinen wendet, können jedoch aus Zweckmäßigkeitsgründen bis zum Ergehen des besagten BMF-Schreibens gemäß § 363 Abs. 2 Satz 1 EStG ruhen.

Unter den Aktenzeichen 5 K 186/07 sowie 10 K 103/07 ist zwischenzeitlich jeweils ein Verfahren beim FG Baden-Württemberg bzw. FG Niedersachsen anhängig. Gegenstand der Verfahren ist die Frage, ob die Versagung des Sonderausgabenabzugs von privaten Steuerberatungskosten ab dem VZ 2006 rechtmäßig ist.

Es bestehen auch hier keine Bedenken, Einsprüche mit Hinweis auf diese Verfahren gemäß § 363 Abs. 2 Satz 1 EStG ruhen zu lassen.

Zur gegebener Zeit wird weiteres verfügt.

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