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02.08.2007 · IWW-Abrufnummer 072418

Oberfinanzdirektion Rheinland: Mitteilung vom 20.06.2007 – 44/2007


Lohnsteuerliche Behandlung der Übernahme von Kosten der Raucherentwöhnung durch den Arbeitgeber


Oberfinanzdirektion Rheinland

Kurzinformation Einkommensteuer
Nr. 44/2007 vom 20.06.2007

Bei einem Finanzamt ist eine Anrufungsauskunft zur lohnsteuerlichen Behandlung der Übernahme von Kosten der Raucherentwöhnung durch den Arbeitgeber beantragt worden.

Mit Urteil vom 24.06.2004, EFG 2004 S. 1622, hat das FG Köln die Kosten für die Raucherentwöhnung durch einen Zeitungsverlag als Arbeitgeber als steuerpflichtigen Arbeitslohn beurteilt.

Wegen der Aktualität des Themas und bevorstehender gesetzlicher Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, sozialen Einrichtungen etc. wird dieser Fall kein Einzelfall bleiben, sondern ist mit der vermehrten Übernahme bzw. Bezuschussung der Kosten der Raucherentwöhnung durch Arbeitgeber zu rechnen. Deshalb habe ich dem FinMin NRW in dieser Angelegenheit berichtet und bitte die Beantwortung von entsprechenden Anrufungsauskünften bis zum Ergehen weiterer Weisungen zurückzustellen.

Rechtsgebiet(e):Einkommensteuer

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