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07.03.2007 · IWW-Abrufnummer 070742

Oberfinanzdirektion Koblenz: Schreiben vom 17.01.2007 – S 2183b A ? St 31 3


Betriebseröffnung: Sonderabschreibungen ohne Bildung einer Ansparrücklage


Betriebseröffnung: Sonderabschreibungen ohne Bildung einer Ansparrücklage

OFD Koblenz, 17.1.2007, S 2183b A - St 31 3

Der BFH hat mit Urteil vom 17.5.2006, X R 43/03 (BStBl 2006 II S. 868) entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung entschieden, dass ein Steuerpflichtiger Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG für im Jahr der Betriebseröffnung angeschaffte oder hergestellte begünstigte Wirtschaftsgüter auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn er kein Existenzgründer i.S. von § 7g Abs. 7 EStG ist und wenn er keine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 ff. EStG bilden konnte.

Nach einem Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist das o.a. BFH-Urteil in allen vergleichbaren offenen Fällen anzuwenden.

Eine zeitliche Anwendungsbeschränkung auf Feststellungs-/Veranlagungszeiträume vor In-Kraft-Treten des § 7g Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 EStG i. d. Fassung des Kleinunternehmerförderungsgesetzes vom 31.7.2003 (BGBl 2003 I S. 1550) besteht nicht.

Die Kurzinformationen Nr. 033/04 vom 13.4.2004 - S 2183b A - St 31 3 und Nr. ST 3_2006K069 vom 26.7.2006 - S 2183b A - St 31 3 sind hiermit überholt.

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