Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

10.11.2006 · IWW-Abrufnummer 063297

Bundesregierung: Pressemitteilung vom 03.11.2006


Elterngeld: Paradigmenwechsel in der Familienpolitik


Das Elterngeld kommt zum 1. Januar 2007. Abschließend hat nun auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Das Elterngeld wird volle zwölf Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate geben auch Vätern einen Anreiz, Elternzeit zu nehmen.

Folgende Regelungen liegen dem Elterngeld zugrunde:

Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des bisherigen Einkommens des erziehenden Elternteiles bis zu einem Höchstsatz von 1.800 Euro netto.

Es gibt einen einkommensunabhängigen Sockelbetrag von 300 Euro.

Der Sockelbetrag wird nicht mit anderen sozialstaatlichen Transferleistungen verrechnet werden, wie zum Beispiel mit dem Arbeitslosengeld II.

Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

Partnermonate bieten Anreize zum Miterziehen

Die Bezugszeit beträgt 12 Monate plus zwei Partnermonate. Sofern Väter sich bereit erklären, die Erziehung der Kinder zu übernehmen, werden zwei Monate zusätzlich Elterngeld gezahlt. Damit wird eine Anreizsituation geschaffen, damit sich auch Väter mehr an der Erziehung beteiligen. Das Elterngeld ist bei gleichem Budget dehnbar auf zwei Jahre.

Die 14 Monate können frei zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden. Ob sieben Monate von den Eltern gemeinsam oder hintereinander genommen werden, oder die Zeit ganz anders aufgeteilt wird, bleibt den Eltern überlassen. Voraussetzung: Mindestens zwei Monate stehen allein dem Vater oder der Mutter zur Verfügung.

Bei Geschiedenen oder getrennt Lebenden mit gemeinsamem Sorgerecht können die Partnermonate vom miterziehenden Vater beansprucht werden. Alleinerziehende haben durch das Elterngeld weiterhin ihr Einkommen und fallen nicht in Sozialhilfe. Sie erhalten das Elterngeld 14 Monate, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen.

Alle Eltern erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro, mit Ausnahme derjenigen, die im Bezugszeitraum auch weiterhin über 30 Stunden arbeiten. Dieser Mindestbetrag wird in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes gezahlt, unabhängig davon, ob die Eltern vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht. Beim Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag ist das Elterngeld bis 300 Euro als Einkommen anrechnungsfrei. Es wird für die 12 Monate zusätzlich zu den anderen Leistungen gezahlt.

Besondere Regelungen für Mehrkindfamilien und Geringverdiener

Von der Leyen betonte die Notwendigkeit der besonderen Unterstützung von Mehrkindfamilien: "Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um Arbeit wieder aufzunehmen, schafft der Geschwisterbonus finanziellen Freiraum", erklärte die Bundesministerin. Der Bonus knüpft an das vorherige Einkommen der Mutter und das ursprünglich gezahlte Elterngeld an.

Mit einer Geringverdienerkomponente werden die Bezieher von geringen Einkommen besonders gefördert. Bis zu einem Verdienst von 1.000 Euro pro Monat gibt es eine Aufstockung des Elterngelds auf bis zu 100 Prozent des letzten Einkommens. Damit wird dem Lohnabstandsgebot Rechnung getragen.

Die geschützte Elternzeit bleibt im bisheringen zeitlichen Umfang von drei Jahren erhalten.

Das Elterngeld ist steuerfinanziert, selbst jedoch steuer- und abgabenfrei. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Als Lohnersatzleistung bleibt das Elterngeld steuerfrei, wirkt sich jedoch auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte aus. Ein Progressionsvorbehalt gilt zum Beispiel auch beim Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosenhilfe, Übergangsgeld, Eingliederungshilfen und Überbrückungsgeldern (§ 32 b Abs. 1 EStG).

Der Kostenrahmen für das Elterngeld beträgt rund 3,87 Milliarden Euro jährlich.

Sprechen Sie uns an!

Kundenservice
Max-Planck-Str. 7/9
97082 Würzburg
Tel. 0931 4170-472
kontakt@iww.de

Garantierte Erreichbarkeit

Montag - Donnerstag: 8 - 17 Uhr
Freitag: 8 - 16 Uhr