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08.08.2006 · IWW-Abrufnummer 062281

Oberlandesgericht Hamburg: Beschluss vom 10.01.2006 – 3 Ss 63/05 OWi

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.


Hanseatisches Oberlandesgericht
3. Senat für Bußgeldsachen

III - 62/03 3 Ss 63/05 OWi
411- 16/05 (OWi)
2106 Js-OWi 62/05

Beschluss

In der Bußgeldsache XXX

hier betreffend den Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil der Abteilung 411 des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf vom 7.4.2005 hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, 3. Senat für Bußgeldsachen, am 27.6.05 durch den Richter am Oberlandesgericht XXX gemäß § 80 Abs. 4 Satz 3 OWiG beschlossen:

Der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Der Betroffene trägt die Kosten dieses Verfahrens.

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