08.08.2006 · IWW-Abrufnummer 062281
Oberlandesgericht Hamburg: Beschluss vom 10.01.2006 – 3 Ss 63/05 OWi
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Hanseatisches Oberlandesgericht
3. Senat für Bußgeldsachen
III - 62/03 3 Ss 63/05 OWi
411- 16/05 (OWi)
2106 Js-OWi 62/05
Beschluss
In der Bußgeldsache XXX
hier betreffend den Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil der Abteilung 411 des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf vom 7.4.2005 hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, 3. Senat für Bußgeldsachen, am 27.6.05 durch den Richter am Oberlandesgericht XXX gemäß § 80 Abs. 4 Satz 3 OWiG beschlossen:
Der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Der Betroffene trägt die Kosten dieses Verfahrens.