02.03.2005 · IWW-Abrufnummer 050557
Amtsgericht Lörrach: Urteil vom 15.02.2005 – 4 C 2400/04
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Geschäfts-Nr. 4 C 2400/04
verkündet am 15.2.2005
Amtsgericht Lörrach
Urteil
In dem Rechtsstreit XXX
gegen Karlsruher Versicherung
wegen Schadenersatz
hat das Amtsgericht Lörrach auf die mündliche Verhandlung vom 15.2.2005 durch Richter am Amtsgericht Schneider
für Recht erkannt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 156,83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 16.12.2004 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Berufung wird nicht zugelassen.
Gründe:
Auf die Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 313a ZPO verzichtet.
Die Klage ist begründet.
Wie das Gericht bereits in der Verfügung vom 8.2.2005 mitgeteilt hat, hat der Anwalt nach derzeitiger Rechtsansicht auch in einfach gelagerten Fällen einen Anspruch auf die 1,3 Gebühr und ist nicht verpflichtet, den Rahmen nach unten hin ?auszuschöpfen?.
Die Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 91, 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.