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17.12.2002 · IWW-Abrufnummer 021819

Vollstreckung effektiv 01/2003

Vollstreckbarerklärung nach der EuGVVO I


An das LG – Zivilkammer –

In Sachen

der Firma ... – Antragstellerin –

Verfahrensbevollmächtigter: RA ...

gegen

die Firma ... – Antragsgegnerin –

wegen Klauselerteilung nach der Europäischen Verordnung 44/2001

Streitwert: ... EUR

Namens und in Vollmacht der Antragstellerin beantrage ich:

  1. das Urteil der Tribunal de Grande Instance de Versailles vom ..., Az. ..., durch das die Antragsgegnerin zur Rückzahlung eines Darlehens i.H.v. ... EUR nebst gesetzlichen Zinsen seit dem ... an die Antragstellerin verurteilt worden ist, mit der Vollstreckungsklausel zu versehen;

  2. die Verurteilung in Zinsen dahin zu ergänzen, dass ... Prozent Zinsen (ggf.: seit dem ...) geschuldet werden.

  3. der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

  4. den Unterzeichner gem. § 5 Abs. 2 S. 2 AVAG als Zustellungsbevollmächtigten zuzulassen.


Begründung: Das Urteil ist gemäß Art. 39 ff. EuGVVO I i.V.m. § 8, 9 AVAG antragsgemäß mit der Klausel zu versehen.

  1. In einem Rechtsstreit wegen der Rückzahlung eines Darlehens hat das Tribunal de Grande Instance de Versailles durch das im Antrag näher bezeichnete Urteil die Antragsgegnerin
    zur Rückzahlung des Darlehens verurteilt.

    Beweis: Vorlage des Urteils vom ..., Anlage K1

    Die vorgelegte vollstreckbare Ausfertigung (französisch: grosse) mit der Vollstreckungs-
    klausel erfüllt die Erfordernisse des Art. 53 Abs. 1 der Verordnung.

  2. Das Tribunal de Grande Instance de Versailles hat die Bescheinigung nach Art. 54
    EuGVVO I erteilt.

    Beweis: Vorlage der Bescheinigung vom ..., Anlage K2

  3. Der Zinsantrag ist geboten, da die Verurteilung nebst gesetzlichen Zinsen gemäß
    Art. 1153 Code Civil erfolgte, ohne dass der Zinssatz ausgeurteilt wurde. Die französi-
    schen gesetzlichen Zinssätze beliefen sich im Zinszeitraum auf ... Prozent.

  4. Eine Übersetzung der Entscheidung sowie der Bescheinigung nach Art. 54 EuGVVO I lie-
    gen vorsorglich anbei.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

Rechtsanwalt

Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden.

Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.


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