· Nachricht · Arbeitsschutz
KBV empfiehlt vollständigen Impfschutz für MFA
| Die KBV empfiehlt MFA auf ihrer Website einen lückenlosen Impfschutz. Zwar besteht kein Impfzwang, aber durch eine Änderung im Infektionsschutzgesetz können Praxisinhaber Bewerberinnen nach deren Impfschutz fragen und bei Impflücken gegebenenfalls ablehnen. |
Nach dem neuen § 23a Infektionsschutzgesetz dürfen Arbeitgeber Daten eines Beschäftigten zum Impf- und Serostatus erheben, verarbeiten und als Entscheidungsgrundlage für die Einstellung nutzen. Informationen unterliegen als persönliche Daten dem Datenschutz. Die Erhebung ist nicht erforderlich, wenn „ein Infektionsrisiko durch (...) Maßnahmen der persönlichen Basishygiene sicher beherrschbar“ ist. Ausgenommen davon sind Krankheiten, die durch Tröpfcheninfektion übertragen werden (zum Beispiel Masern). Trotz dieser neuen Regelung bleibt die Inanspruchnahme von Schutzimpfungen freiwillig. Weitere Informationen online unter http://tinyurl.com/ojbxnv5.