· Fachbeitrag · Praxishygiene
Praxisbegehungen durch das Gesundheitsamt: Überprüfung der Infrastruktur
von Monika Pohlkamp, MFA und Qualitätsmanagerin, Sendenhorst
| Meldet sich das Gesundheitsamt zur Praxisbegehung an, werden viele Praxisinhaber erst einmal sehr nervös: Haben wir alles im Griff? Halten wir alle Vorgaben und Gesetze ein? Wer sich diese Fragen erst stellt, wenn das Gesundheitsamt schon an der Praxistür klingelt, handelt zu spät. Vor allem deswegen, weil bei der Begehung zunächst überprüft wird, inwieweit die Infrastruktur der Praxis geeignet ist, die gesetzlichen Hygienestandards zu erfüllen. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie Ihre Praxis auf eine Hygienebegehung professionell vorbereiten. |
Ziel und Inhalt der Hygienebegehung
Im Gegensatz zur Begehung der Bezirksregierung, die vor allem die Einhaltung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung überprüft (siehe PPA 11/2013, Seite 11), ist das Ziel der Hygienebegehung durch das Gesundheitsamt die Verhütung von Infektionen, die durch die Untersuchungen und Behandlungen bei Patienten und dem medizinischen Personal entstehen können.
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Gesetze | Verordnungen und Vorschriften |
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Infrastruktur als Voraussetzung für gute Praxishygiene
Eine einwandfreie Praxishygiene setzt eine intakte Praxis-Infrastruktur voraus. Daher prüft das Gesundheitsamt bei der Hygienebegehung einer Arztpraxis die räumlichen Gegebenheiten, die personellen Voraussetzungen sowie die technische Ausstattung der Praxis.
Baulich-funktionelle Gegebenheiten
Fußboden, Wände, Decken, Türen, Fenster müssen intakt, sauber, fugendicht und wischdesinfizierbar sein. Dasselbe gilt für das das Praxismobiliar. Schränke und Einrichtung sollten zudem zweckmäßig und verschließbar sein. Offene Regale sind für die Arztpraxis ungeeignet. Waschbecken dürfen keinen Überlauf haben. Optimal sind Wasserarmaturen, die als Einhebel- oder Sensorarmatur mit fließendem warmem und kaltem Wasser ausgestattet sind. Die TRBA 250 verlangt, dass an jedem Waschplatz auch Seife und Händedesinfektionsmittel als Wandspender sowie Papierhandtuchspender mit Abwurfmöglichkeit zur Verfügung stehen.

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Anforderungen an das Personal
Jede Arztpraxis muss eine Hygienebeauftragte benennen, die für die Einhaltung und Umsetzung der eingangs genannten Hygienevorschriften zuständig ist. Zudem muss das Personal regelmäßig geschult werden. Bei der Begehung wird geprüft, ob die Nachweise der jährlichen Hygieneunterweisung aller Mitarbeiter und ein Schulungsplan vorliegen.
Anforderungen an das Inventar
Mit dem Inventar sind Geräte, Instrumente, medizinisches Verbrauchsmaterial, Medikamente sowie Reinigungs-, Desinfektionsmittel- und -materialien und -geräte gemeint. Das Inventar muss funktionsfähig, sauber und trocken sein und staub- und lichtgeschützt gelagert werden. Lagerfristen und Verfalldaten müssen beachtet werden. Checklisten können hier helfen, den Überblick über die Anforderungen zu behalten.
Technisch-apparative Ausstattung
Besonderes Augenmerk gilt den Sterilisationsgeräten. Kleinautoklaven müssen das zu verwendende Material gemäß DIN EN 13060 nach einem validierten Verfahren aufbereiten können. Das heißt, sie müssen per Aufzeichnungsvorrichtung den Druck- und Temperaturverlauf dokumentieren und einen Protokollausdruck erstellen können. Für Reinigungs- und Desinfektionsautomaten (RDG), müssen auch die Nachweise der regelmäßigen Validierung nach Herstellerangaben vorliegen. Aufbereitungsräume für Medizinprodukte (MP) müssen deutlich sichtbar in eine „unreine“ und eine „reine“ Seite aufgeteilt sein:
Unreine Seite | Reine Seite |
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Umsetzung frühzeitig beginnen
Die Praxisinfrastruktur zu modernisieren, erfordert Zeit. Deshalb sind eine regelmäßige Überprüfung und vorausschauendes Qualitätsmanagement (QM) dringend zu empfehlen. Nur so können Sanktionen wie Geldstrafen oder sogar die Schließung der Praxis vermieden werden. Freilich wird eine gute Praxishygiene nicht durch gute Infrastruktur allein erreicht. Deshalb wird die nächste Ausgabe von PPA über die Anforderungen des Gesundheitsamts an die Arbeitsabläufe und -ergebnisse einer Arztpraxis berichten.