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· Fachbeitrag · Einfach sauber

Hautdesinfektion vor Punktionen

von Bernd Hein, Fachjournalist Gesundheitswesen, München

| Geplante und zielgerichtete Verletzungen der Haut des Patienten gehören in der Arztpraxis zum Alltag. Sie dienen diagnostischen oder therapeutischen Zwecken, weil man auf diesem Wege Untersuchungsmaterial gewinnt oder Arzneimittel in den Körper einbringt. Die gewissenhafte Einhaltung der Hygieneregeln schützt die Patienten vor Komplikationen. Auch die ausführenden Fachkräfte profitieren, denn sie können mithilfe der empfohlenen Maßnahmen den Kontakt mit potenziell keimbelasteten Materialien verhindern und Rechtssicherheit für ihr Handeln herstellen. |

Pflicht zur Hautdesinfektion in der Arztpraxis

Die Haut eines Patienten ist unbedingt zu desinfizieren, bevor sie durch Eingriffe zum Zweck der Diagnostik oder Therapie verletzt wird. Diese Regel 
erlaubt keine Ausnahmen. Rein juristisch ist es nämlich ein erheblicher 
Unterschied, ob eine solche Hautverletzung durch professionelle Mitglieder des Behandlungsteams oder durch den Erkrankten selbst (zum Beispiel zur Blutzuckerkontrolle oder zur Insulininjektion) erfolgt. Führt ein Patient die Diabetes-Behandlung selbstständig durch, kann er auf die Desinfektion verzichten und auch die eigentlich als Einmalprodukte ausgelegten Injektionsnadeln seines Insulin-Pens mehrfach verwenden. In der Arztpraxis dagegen sind die Richtlinien der Hygiene zwingend umzusetzen - und die sehen eben eine sachgerechte Desinfektion sowie die Entsorgung von Kanülen nach einmaligem Gebrauch vor.

 

  • Rechtssicherheit medizinischer Eingriffe

Jeder Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen ist grundsätzlich als Straftat zu bewerten, weil sie den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Dies ist zum Beispiel bei einer Durchtrennung der Haut der Fall, wie sie für Blutabnahmen oder Arzneimittelgaben erforderlich ist. Auch die Verabreichung von Arzneimitteln über den Mund kann rechtlich eine Körperverletzung sein, wenn sie nicht ausschließlich der Unterstützung oder Wiedererlangung normaler organischer Funktionen dient, sondern auch unerwünschte Wirkungen verursacht, zum Beispiel Schwindel, Müdigkeit, Übelkeit oder Verkehrsuntüchtigkeit.

 

Damit Ärzte und Angehörige anderer Gesundheitsberufe solche (notwendigen) Eingriffe trotzdem rechtssicher durchführen können, benötigen sie das Einverständnis des Patienten. Es hebt den Straftatbestand auf. In vielen Fällen ist das Einverständnis bereits dadurch erteilt, dass der Patient sich freiwillig in die Behandlung begibt. Bei umfangreicheren oder erheblicher risikobelasteten Eingriffen kann es jedoch notwendig sein, dass der Patient eine Einverständniserklärung unterschreibt. Immer ist jedoch eine eingehende ärztliche Aufklärung notwendig, die so zu erfolgen hat, dass der Patient (bzw. sein Sorgeberechtigter) die Dimensionen und Risiken verstehen und demzufolge abschätzen kann.

 

Richtig desinfizieren

Die fachgerechte Hautdesinfektion setzt die richtige Auswahl des Desinfektionsmittels und des richtigen Desinfektionsverfahrens sowie persönliche Schutzmaßnahmen voraus.

 

Richtige Auswahl des Desinfektionsmittels

Für die Hautdesinfektion vor Injektionen, Blutentnahmen, Punktionen oder Operationen verwendet man alkoholische Präparate. Sie bieten den Vorteil einer kurzen Einwirkungszeit, die zwischen 15 Sekunden und wenigen Minuten betragen kann und ausnahmslos einzuhalten ist. Die Länge der Einwirkungszeit hängt von dem gewählten Präparat und der Art des Eingriffs ab. Medizinische Fachangestellte orientieren sich dabei an den Packungsbeilagen des Desinfektionsmittels oder fragen in besonderen Fällen beim Hersteller nach. Es sind nur solche Produkte zu verwenden, die sich auf der VAH-Liste befinden. Der Verbund für angewandte Hygiene (VAH) prüft die Wirksamkeit der auf dem Markt erhältlichen Desinfektionsmittel und zertifiziert sie, sofern sie den Anforderungen entsprechen.

 

 

© debert - Fotolia.com

 

Richtige Auswahl des Desinfektionsverfahrens

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim 
Robert Koch-Institut (RKI) hat 2011 unter dem Titel „Anforderung an die 
Hygiene bei Punktionen und Injektionen“ Richtlinien für verschiedene invasive Maßnahmen veröffentlicht, die als Standard gelten. Wenn medizinische Fachangestellte gegen diese Regeln verstoßen und damit dem Patienten 
einen Schaden zufügen, können rechtliche Konsequenzen entstehen. Angehörige von Berufen, die Assistenzaufgaben erledigen, sind im Sinne der Durchführungsverantwortung verpflichtet, ärztlich angeordnete Maßnahmen so auszuführen, wie es der Stand der Wissenschaft erfordert.

 

  • Richtig desinfizieren: Wischen oder sprühen?

Es ist nicht abschließend geklärt, ob es genügt, die Haut lediglich mit einem Desinfektionsmittel zu besprühen. Medizinische Fachangestellte können die Lösung auch mit einem Tupfer verwischen, um Fett und Keime sicher zu entfernen. Dies geschieht, nachdem die genaue Punktionsstelle ausgewählt wurde. Ein Palpieren (zum Beispiel von Gefäßen) nach der Desinfektion würde deren Wirkung aufheben und unterbleibt deshalb.

 

Persönliche Schutzmaßnahmen

Während der Durchführung von Punktionen tragen MFA grundsätzlich Einmalhandschuhe. Allerdings stellen die handelsüblichen unsterilen Handschuhe keine absolut sichere Keimbarriere dar, weil sie nicht selten winzige Perforationen aufweisen. Daher ist es notwendig, die Hände nach dem Ausziehen der Handschuhe zu desinfizieren. Dafür eignen sich am besten alkoholische Präparate mit rückfettenden Zusätzen.

 

Für die sachgerechte Händedesinfektion verwendet man ca. 5 Milliliter Desinfektionsmittel und benetzt damit für mindestens 30 Sekunden alle Hautpartien der Hände bis über die Handgelenke. Die Desinfektion ist beendet, sobald das Präparat nach der Einwirkungszeit getrocknet ist. Eine Ausnahme von der Pflicht, Handschuhe zu tragen, macht das RKI für subkutane Injektionen. Dies ist unter Hygienefachleuten umstritten, denn auch hier kann es zum Austritt von Blut aus der Injektionswunde und damit zum Infektionsrisiko kommen.

 

  • Eingriffe und Desinfektionen im Überblick

Intrakutane, subkutane und intravenöse Injektionen sowie Lanzettenblutentnahmen

  • Hände desinfizieren
  • Einstichstelle mit Hautdesinfektionsmittel behandeln 
(zum Wischen keimarmen Tupfer verwenden)
  • Einwirkungszeit von mindestens 15 Sekunden abwarten (Herstellerangaben beachten)
  • Nach der Punktion Wunde mit keimarmem Pflaster versorgen

Intramuskuläre Injektionen

  • Hände desinfizieren
  • Einstichstelle mit Hautdesinfektionsmittel behandeln 
(zum Wischen sterilen Tupfer verwenden)
  • Einwirkungszeit von mindestens 15 Sekunden abwarten (Herstellerangaben beachten)
  • Nach der Punktion Wunde mit sterilem Pflaster versorgen

Punktionen von Dialyseshunts oder 
Portkathetern

  • Hände desinfizieren und sterile Handschuhe anziehen
  • Einstichstelle mit Hautdesinfektionsmittel behandeln Präparat mehrmals mit satt getränkten Tupfern aufbringen (zum Wischen sterile Tupfer verwenden)
  • Einwirkungszeit von mindestens 60 Sekunden abwarten (Herstellerangaben beachten)
  • Nach der Punktion Wunde mit sterilem Pflaster versorgen

Antiseptische Behandlung von Schleimhäuten und Wunden

  • Für Schleimhaut- und Wundantiseptik zum Beispiel Octenidin, Jod oder Polyhexanid verwenden
  • Produkte mit satt benetzten sterilen Tupfern auftragen.
  • Die zu behandelnde Stelle (zum Beispiel Vagina, Harnröhreneingang, Mundschleimhaut) mehrmals abwischen
  • Bei Schleimhautantiseptika meist längere Einwirkungszeit (Faustregel 60 Sekunden, Herstellerangaben beachten!)
 

Weiterführende Hinweise

Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 12 | ID 42407848