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· Nachricht · Datenschutz

Ärztekammern warnen vor unseriösen Angeboten externer Datenschutzbeauftragter

| Anfang Oktober erhielten Angehörige der Ärztekammer Nordrhein und der Ärztekammer Westfalen-Lippe ein Vertragsangebot der Firma IfG (Institut für Grundschutz) aus Düsseldorf bezüglich der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für die Dauer von vier Jahren zum Preis von 109,00 Euro monatlich. Aus Sicht der Ärztekammer Nordrhein handelt es sich hier um ein irreführendes Vertragsangebot, da nicht alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. |

 

Es kommt entscheidend auf die Zahl der Mitarbeiter an, die ständig mit der Datenverarbeitung befasst sind. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist nach § 4 f Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz nur erforderlich, wenn mehr als neun Mitarbeiter ständig mit der Datenverarbeitung befasst sind. Dies wird im Anschreiben der Firma IfG an die Kammerangehörigen bewusst verschwiegen. Auch die Wettbewerbszentrale hält das Angebot der Firma IfG für irreführend und bereitet zur Zeit eine Abmahnung vor.

 

Quelle

Quelle: ID 36217940