· Fachbeitrag · Schuldrecht
So mahnen Sie nicht bezahlte Behandlungskosten richtig und effektiv an!
von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler
| Auch in der Arztpraxis kommt es vor, dass Privatpatienten ihre Rechnungen nicht oder nicht vollständig bezahlen. Egal, ob der Patient nicht zahlen kann oder nicht will, für Sie gilt: Ihr Chef hat einen Anspruch auf Zahlung der Rechnung, denn er hat die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht. Seinen Anspruch sollte er geltend machen - notfalls auch vor Gericht. Da er den Schriftverkehr in der Regel an eine MFA delegieren wird, sollten auch Sie wissen, wie Sie Mahnschreiben richtig aufsetzen und Mahnverfahren einleiten. |
Mahnung und Verzug
Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich sofort fällig, sobald die Rechnung dem Patienten zugegangen ist. Der Schuldner wird jedoch nicht in Verzug gesetzt, wenn die Rechnung die einseitige Bestimmung eines Zahlungsziels enthält (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 25.10.2007, Az. III ZR 91/07). Formulierungen wie „Bitte die Rechnung bis zum (…) ausgleichen“ oder „Der Betrag ist bis zum (…) auf das angegebene Konto zu überweisen“ reichen daher nicht aus.
Um den Patienten durch die Rechnung in Verzug zu setzen, ist eine Verbraucherbelehrung gemäß § 286 Abs. 3 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erforderlich. Diese sollte am Ende stehen und könnte zum Beispiel so lauten:
Musterformulierung / Schuldnerverzug |
„Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung fällig. Wir weisen gemäß § 286 Abs. 3 BGB darauf hin, dass Sie auch ohne Mahnung automatisch in Verzug geraten, wenn Sie den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang bezahlen. Verzug hat zur Folge, dass Sie Verzugszinsen zu zahlen haben. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt bei Verbrauchern 5 Prozent über dem gesetzlichen Basiszinssatz, bei Nichtverbrauchern 9 Prozent über dem gesetzlichen Basiszins.“ |
Hinweis | Der Basiszinssatz betrug zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Beitrags minus (!) 0,83 Prozent. Real gilt also bei Geschäften mit Verbrauchern aktuell ein Zinssatz von 4,17 Prozent und bei Geschäften mit Nichtverbrauchern von 8,17 Prozent.
Mit der Musterformulierung können Sie säumige Patienten - unabhängig von späteren Mahnschreiben - wirksam in Zahlungsverzug setzen und Verzugszinsen früher beanspruchen. Zudem können Sie vor Gericht besser beweisen, dass vorgerichtliche Anwaltsgebühren als Verzugsschaden entstanden sind. Mit der Formulierung auf der Rechnung müssen Sie im Prozess nur den Zugang der Rechnung selbst beweisen, jedoch nicht mehr den Zugang nachfolgender Mahnschreiben - letzteres bestreiten Schuldner oft.
PRAXISHINWEIS | Dass die Rechnung zugegangen ist, haben im Streitfall Sie zu beweisen. Dies gelingt, wenn Sie die Rechnung als Einwurf-Einschreiben verschicken. Der Postdienstleister bestätigt Ihnen in diesem Fall den Zugang und Sie sind nicht darauf angewiesen, dass der Rechnungsempfänger zu Hause anzutreffen ist oder das hinterlegte Einschreiben bei der Post abholt.
Sie müssen unter Kostenaspekten entscheiden, ob Sie jede Rechnung per Einschreiben verschicken wollen oder sich auf die Fälle beschränken, in denen
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Mahnkosten
Die meisten Ärzte schicken ihren Patienten trotz der Vorschrift des § 286 Abs. 3 BGB bei Nichtzahlung eine Mahnung und fordern erneut zur Zahlung zu einem bestimmten Termin auf. Da sich der Patient zum Zeitpunkt der Mahnung gemäß § 286 Abs. 3 BGB bereits in Verzug befindet, dürfen Sie Ersatz für die durch die Mahnung entstehenden Kosten verlangen. Da nicht nur das Porto für die Mahnung zusätzliche Kosten verursacht, sondern auch das Schreiben der Mahnung Geld kostet, werden für die Mahnkosten insgesamt häufig Pauschalen angesetzt, zum Beispiel in Höhe von 5 oder 10 Euro. Ob und wie häufig Sie säumige Patienten anmahnen, entscheiden Sie selbst.
Mahnschreiben
Für die Formulierung eines Mahnschreibens gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Damit der Patient weiß, worum es geht, ist es sinnvoll, auf folgende Daten nochmals hinzuweisen: Datum der Rechnung, Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag sowie Fälligkeit/Zahlungsziel.
MERKE | Falls in der Rechnung kein Zahlungsziel gesetzt wurde bzw. nur die 30-Tage-Frist des § 286 Abs. 3 BGB, sollte dies in der Mahnung geschehen, damit der Patient auf einen Blick erkennen kann, bis zu welchem Termin seine Zahlung erwartet wird. |
Gerichtliches Mahnverfahren
Zahlt der Patient trotz einer oder mehrerer Mahnungen nicht, kann Ihr Chef als Arzt selbst das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder die gesamte Angelegenheit einem Rechtsanwalt zur weiteren (insbesondere gerichtlichen) Geltendmachung der Forderung übergeben - dessen Kosten muss der säumige Patient als Verzugsschaden ebenfalls übernehmen.
Die Justizbehörden der Länder haben das Mahnverfahren zentralisiert und den Erlass von Mahnbescheiden auf ein Amtsgericht innerhalb des jeweiligen Bundeslands zentriert. Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist schriftlich bei dem Mahngericht zu stellen, in dessen Bezirk der Arzt seine Praxis hat; welches es ist, erfahren Sie unter www.mahngerichte.de.
Um den Antrag stellen zu können, müssen Sie zwingend einen bestimmten Vordruck verwenden, der unter www.online-mahnantrag.de zur Verfügung steht. Sie als MFA können den Antrag online ausfüllen und anschließend ausdrucken. Den Ausdruck des Antrags unterschreibt Ihr Chef im Original und Sie schicken ihn an das zuständige Mahngericht.
Das Mahnverfahren kostet Gerichtsgebühren, aber Vorschusspflicht hinsichtlich der Gerichtskosten besteht nicht. Die Gerichtsgebühren entstehen mit Antragseingang bei Gericht. Das Mahngericht schickt Ihnen zeitgleich mit dem Erlass und Versand des Mahnbescheids an den Schuldner eine Rechnung über die angefallenen Gerichtskosten.
Patient akzeptiert den Mahnbescheid (nicht)
Zahlt der Privatpatient auch nach Zustellung des Mahnbescheids nicht, bestehen zwei Optionen für ihn: Er legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein oder er legt keinen Widerspruch ein.
Patient legt keinen Widerspruch ein
Legt der Patient gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch ein, ist ein Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Legt der Patient gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch ein, wird dieser rechtskräftig und gegen den Schuldner können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (zum Beispiel Pfändung des Kontos) eingeleitet werden. Für den Erlass des Vollstreckungsbescheids sowie die Zwangsvollstreckung entstehen weitere Kosten. Ist der Privatpatient zahlungsfähig, können Sie die gesamten Kosten sowie die angefallenen Zinsen eintreiben.
Vorsicht | Gerade bei Hauptforderungen in geringer Höhe übersteigen die Kosten schnell die eigentliche Forderung und Ihr Chef muss immer (zum Beispiel mit den Gerichtskosten) in Vorlage treten. Ist beim Schuldner „nichts zu holen“, trägt er als Auftraggeber des Verfahrens sämtliche Kosten!
Patient legt Ein-/bzw. Widerspruch ein
Legt der Patient gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch ein, geht das formalisierte Mahnbescheidsverfahren in ein „normales“ Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht (bei Forderungen bis 5.000 Euro) oder Landgericht (bei Forderungen über 5.000 Euro) über. Zuständig ist dann das Gericht, in dessen Bezirk der Privatpatient seinen Wohnort hat und nicht mehr das Mahngericht.
PRAXISHINWEIS | Spätestens bei Abgabe der Angelegenheit vom Mahngericht an das zuständige ordentliche Gericht sollten Sie einen Anwalt einschalten, da Formfehler oder die Versäumung einer Frist dazu führen können, dass Sie den Prozess verlieren. Der Anwalt kann Ihre Forderung im Einzelnen gegenüber dem Gericht in der vorgeschriebenen Form und unter Einhaltung von Fristen begründen. |